Ja, für eine Übertragung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für Sie als Zuschussempfänger
- Der Zuschussempfänger ist (Mit-)Eigentümer der neuen Wohnimmobilie.
- Der Zuschussempfänger nutzt die neue Wohnimmobilie als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz.
- Der Umzug von der ursprünglich geförderten in die neue Immobilie erfolgt nahtlos.
- Auf Ihren Haushalt entfällt eine Eigentumsquote von mindestens 50 %.
Voraussetzungen für Ihre neue Immobilie
- Die Erwerbskosten/Neubaukosten sind höher als die Förderung durch das Baukindergeld.
- Die Eigentumsübertragung erfolgte weder im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, noch durch testamentarische Verfügung oder Schenkungen
- die Eigentumsübertragung ist nicht zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie erfolgt
- das Wohneigentum stand nicht bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes
Informieren Sie uns bitte unverzüglich, sobald Sie aus der geförderten Immobilie ausgezogen und / oder Sie diese verkauft haben.
Einen Antrag auf den Objektwechsel müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie stellen. Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular.
Sie erhalten dann zeitnah ein Schreiben von uns mit der Aufforderung zur Übersendung der erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Objektwechsel nur nach einer individuellen Prüfung möglich ist.
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