Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Erhalten Sie den Kredit?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Einführung der befristeten Förder­stufe „Effizienz­haus 55“

  • Ab sofort können Sie die Förder­stufe „Effizienz­haus 55 – Wohn­gebäude“ beantragen, wenn Sie eine Bau­genehmigung vorliegen, aber das Bau­vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Das Ziel ist, den Neubau und Erstkauf klima­freundlicher Wohn- und Nichtwohn­gebäude in Deutschland zu fördern und den Einsatz erneuer­baren Energien zu erhöhen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.