Bitte achten Sie bei der Nachweiseinreichung auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss. Die Rechnung muss unter anderem die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeitsleistung dafür (inklusive der Spitzenleistung der Photovoltaikanlage in kWp und der Kapazität des Solarstromspeichers in kWh) enthalten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zum individuellen Stand der Bearbeitung erteilen, weder telefonisch noch per E-Mail.
Die KfW hat für alle Kunden, die eine Zusage für die Förderung erhalten haben, die entsprechenden Fördermittel fest reserviert und wird den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Antragstellers überweisen.
Vorhaben umsetzen
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Ob die von Ihnen gewählte Ladestation die Anforderungen für die Förderung erfüllt, finden Sie ganz schnell heraus:
Sie wollen eine Förderung für eine Ladestation beantragen, die nicht in der Liste enthalten ist, aber alle Anforderungen erfüllt? Dann wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Ladestation. Dieser kann eine Prüfung der gewünschten Anlage veranlassen, damit diese in die Liste aufgenommen wird.
Identifizieren
Bitte weisen Sie Ihre Identität im Kundenportal „Meine KfW“ nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Spätestens 24 Monate nach der Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung benötigen wir Ihre Identifizierung und Ihre Nachweise.
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“, melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an und klicken Sie auf „Nachweise einreichen“. Mit einem Klick auf „Identifizierung starten“ starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.
Ihre Identifizierungs-Alternativen
Für die Bestätigung Ihrer Identität stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung: die Video-Identifizierung von zu Hause oder die Identifizierung in einer Postfiliale.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Dort übernehmen die Mitarbeitenden der Deutschen Post die eigentliche Identifizierung.
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im Kundenportal „Meine KfW“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Accounts gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005 anrufen.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Vorhaben bestätigen und Zuschuss erhalten
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt die Auszahlung des Zuschusses beantragen, indem Sie Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen und Ihre Bankverbindung angeben. Anschließend zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Zusätzlich laden Sie alle Rechnungen ins KfW-Zuschussportal, aus denen die erbrachten förderfähigen Leistungen des Experten hervorgehen.
Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft
Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss. Diese muss in deutscher Sprache vorliegen, unbar beglichen werden und folgende Angaben enthalten:
die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeitsleistung dafür (inklusive der Spitzenleistung der Photovoltaikanlage in kWp und der nutzbaren Kapazität des Solarstromspeichers in kWh)
Rechnungs- bzw. Vertragsnummer
Rechnungs- bzw. Vertragsdatum
die Adresse des Investitionsobjektes (Ihre Meldeadresse am Erstwohnsitz)
die Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat
die Rechnungssumme nach abgezogenen Skonti und Rabatten
Die Rechnung für den Kauf der Ladestation muss den Namen des Herstellers und den vollständigen Namen des Modells enthalten – wie in der Liste der förderfähigen Ladestationen. Nur diese Ladestationen fördern wir.
Wichtig: Es können nur Rechnungen berücksichtigt werden, die auf die Adresse der Zuschussempfängerin oder des Zuschussempfängers gemäß Antragsbestätigung ausgestellt sind.
Scannen Sie Ihre Rechnungen und erzeugen Sie eine PDF-Datei. Das können Sie auch mit einem Smartphone oder Tablet und der passenden Software machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Rechnung mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei). Exportieren Sie dann alle Bilder in eine PDF-Datei.
Geben Sie beim Hochladen der Rechnungen an, um welche Rechnung es sich handelt. Sie können entweder eine Rechnung für alle drei Komponenten (i) oder separate Rechnungen pro Komponente hochladen. Bitte achten Sie auf die korrekte Zuordnung Ihrer Rechnung zu den jeweiligen Komponenten.
Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungen vollständig abgebildet sind – einschließlich Kopf- und Fußzeilen – und darauf keine handschriftlichen Änderungen oder Hinweise ergänzt wurden.
Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten die Scans eine ausreichende Qualität aufweisen – und vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.
Es können maximal drei Dokumente als Rechnung hochgeladen werden. Sollten mehr als drei Dokumente erforderlich sein, dann fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Und so funktioniert´s
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“ und rufen Sie den Menüpunkt „Meine Anträge“ auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf „Nachweis einreichen“.
Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt und dabei die Fördervoraussetzungen eingehalten zu haben.
Anschließend erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher und geben Informationen zum genutzten Elektroauto ein. Zusätzlich erfassen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Projekts.
Gehen Sie zum nächsten Schritt „Nachweise übermitteln“ und klicken Sie auf „Dokument hochladen“.
Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch. Bitte achten Sie auf die korrekte Zuordnung Ihrer Rechnung zu den jeweiligen Komponenten.
Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Wichtig: Bitte reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 24 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.
Bankverbindung erfassen
Bitte nennen Sie uns Ihre Bankverbindung, um den Zuschuss später an Sie auszahlen zu können.
Bitte beachten Sie: Die Auszahlung des Zuschusses kann nur auf das Konto der antragstellenden Person erfolgen.
Zusammenfassung
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Nachweise.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie sie „Verbindlich absenden“. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Diese finden Sie auch im Kundenportal „Meine KfW“ unter „Meine Anträge“. In der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie den Termin für die Auszahlung. In der Regel erfolgt die Auszahlung zum nächsten Monatsende.
Sollte uns bei der Prüfung auffallen, dass Ihre Nachweise unvollständig bzw. fehlerhaft sind, informieren wir Sie per E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
Füllen Sie unser Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ digital aus.
Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift aller Zuschussempfänger.
Scannen Sie das Formular ein. Alternativ können Sie es auch abfotografieren.
Bitte füllen Sie zusätzlich das Formular Unterlagen-Upload für KfW-Zuschüsse aus und laden Sie darin das Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ hoch sowie einen Kontonachweis (z. B. Kontoauszug), aus dem IBAN und Kontoinhaber hervorgehen.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Fragen zur Förderung sowie zum Benutzerkonto und Antrag
Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt und eine Zusage erhalten? Dann ist ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Eine passende Förderung finden Sie ganz leicht mit unseren Produktfindern.
Nein, als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge für Kauf, Errichtung und Inbetriebnahme der Komponenten des Gesamtsystems.
Hinweis: Die Photovoltaikanlage muss vor der Montage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei Inbetriebnahme muss sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
Ihren Antrag finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ im Menüpunkt „Meine Anträge“. Dort finden Sie auch Ihre Zuschussreferenznummer.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Ihre Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Kundenportal „Meine KfW“ oben rechts auf „Profil“ und dann auf „Mein Profil“. Dort können Sie unter „Informationen bearbeiten“ die gewünschten Änderungen an Ihren persönlichen Daten vornehmen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss (siehe Kontaktdaten im Zusageschreiben) oder rufen Sie uns an unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005 (Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr).
Ihr Passwort funktioniert nicht? Sie haben Ihr Benutzerkonto gesperrt? Dann klicken Sie auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen“, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren Anmeldenamen ein und wählen Sie „Passwort zurücksetzen“.
Danach erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie darin auf den enthaltenen Link. Dann können Sie ein neues Passwort anlegen.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Fragen zur Nachweiseinreichung
Bei der Nachweiseinreichung können Sie bis zu drei Dokumente hochladen. Wir benötigen Ihre Rechnungen für die Komponenten Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation. Bitte prüfen Sie, ob Sie ausschließlich diese Rechnungen hochgeladen haben. Sollten mehr als drei Dokumente erforderlich sein, dann fassen Sie diese bitte in einem PDF zusammen.
Nachdem Sie Ihre Bankverbindung eingegeben haben, müssen Sie auf den Button „IBAN prüfen“ klicken. Andernfalls erscheint die von Ihnen beschriebene Fehlermeldung. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Nachweisprozess mit Klick auf „Weiter“ fortsetzen.
Nein, das ist nicht möglich. Bitte warten Sie auf die Rückmeldung der KfW im Kundenportal „Meine KfW“. Danach ist eine erneute Einreichung Ihrer Nachweise möglich. Sofern erforderlich, fassen Sie die Dokumente für die Nachweiseinreichung bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Bitte prüfen Sie, ob das eingebaute Modell auf der Modellliste zu finden ist und die Produktbedingungen für die Ladestation eingehalten werden. Wir aktualisieren die Liste der förderfähigen Modelle regelmäßig im Kundenportal „Meine KfW“.
Die Prüfung Ihrer Nachweise kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail von portal@meine.kfw.com, wenn Sie unsere Entscheidung in Ihrem Account im Kundenportal „Meine KfW“ abrufen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zum individuellen Stand der Bearbeitung erteilen, weder telefonisch noch per E-Mail.
Fragen zum Voreigentum
Nein, Sie können trotz vorhandener und geförderter Ladestation die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie zusätzlich ein Gesamtsystem aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu erwerben. Bitte beachten Sie dazu die technischen Mindestanforderungen.
Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaikanlage um mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen.
Alternativ können Sie zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.
Zusätzlich benötigen Sie einen fabrikneuen Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität und eine fabrikneue Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung.
Fragen zum Kauf und Installation
Sofern die installierte Ladestation auf der Liste der geförderten Ladestationen aufgeführt ist, jedoch nicht die Anforderungen an bidirektionales Laden erfüllt, reduziert sich der Zuschuss für diese Teilkomponente auf 600 Euro. Voraussetzung ist, dass alle übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Welche Ladestation Sie installiert haben, teilen Sie uns mit Einreichung der Nachweisunterlagen mit. Eine separate Information hierüber ist nicht erforderlich.
Nein, Rechnungsempfänger/in und Hauseigentümer/in dürfen voneinander abweichen. Entscheidend ist, dass die Rechnungsempfängerin oder der Rechnungsempfänger zum Haushalt der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers gehört und das Wohngebäude als Investitionsort der Förderung aus der Rechnung hervorgeht.
Fragen zum Elektroauto
Wichtig ist, dass Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person das Elektroauto für mindestens sechs Jahre nutzen. Sie können das Elektroauto in dieser Zeit wechseln. Wichtig ist, dass es sich weiterhin um ein Elektroauto handelt und dieses auf ein Haushaltsmitglied zugelassen ist.
Die sechs Jahre Nutzungsdauer zählen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems. Sollte das Elektroauto erst danach auf Sie oder ein Haushaltsmitglied zugelassen werden, zählen die sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Zulassung.
Hinweis: Falls Sie ein Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Wie alt Ihr Elektroauto ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass es ein rein batteriebetriebenes Elektroauto im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 ist.
Wenn das Auto auf Sie angemeldet ist und nicht steuerlich über Ihr Unternehmen abgesetzt wird, ist eine Förderung möglich. Setzen Sie das Auto steuerlich über Ihr Unternehmen ab, erfüllt es nicht die Fördervoraussetzungen und Sie erhalten keine Förderung.
Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht – auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht.
Das ist nicht zulässig. Das Auto muss direkt auf den Käufer zugelassen werden.
Nein, bei einem Auto Abo ist das Elektroauto auf den Anbieter zugelassen. Dies entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. Das Elektroauto muss auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
Ausschließlich rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen.
Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
Nein, wichtig ist, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Hauses und die Halterin bzw. der Halter des Autos im selben Haushalt leben. Den Antrag stellt die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer.
Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen.
Nein, Leichtfahrzeuge (z. B. Renault Twizy, Opel Rocks, Citroen Ami) bilden eine eigene Fahrzeugklasse (L6e) und zählen damit nicht zu den zulässigen Fahrzeugklassen M1 und N1.
Ja, das geht. Wir fördern die Investition in die Anlage, das BAFA das Elektroauto. Deshalb gibt es hier keine Überschneidung.
Ja, das ist möglich, wenn das Elektroauto auf die Privatperson zugelassen wird und nicht in der Firma steuerlich geltend gemacht wird.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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