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Gefördert in Altersgerecht Umbauen (455)
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) stellen.
Laufende Anträge nicht betroffen
Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.
Wichtig: Sie können einen Antrag nur stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie auf dieser Seite oder in unserem Newsletter informieren. Alternativ können Sie für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden unseren zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) beantragen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und die Identifizierung durchführen.
Bitte weisen Sie Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-Identitäts-Check und folgen den weiteren Anweisungen.
Für die Bestätigung Ihrer Identität stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung: die Video-Identifizierung von zu Hause oder die Identifizierung in einer Postfiliale.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Das kann einige Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt die Gesamtkosten für das Vorhaben im KfW-Zuschussportal erfassen sowie und die entsprechenden Rechnungen hochladen, die die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Hinweis: Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post zu – diese können wir nicht an Sie zurückschicken.
Die Einhaltung des Standards „Altersgerechtes Haus“ weisen Sie bitte mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“ nach, das Ihr Sachverständiger für Sie erstellt.
Laden Sie alle Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch, aus denen die erbrachten förderfähigen Leistungen des Experten hervorgehen.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben „verbindlich abschicken“. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss(PDF, 188 KB, barrierefrei) | 600 000 4452 |
| Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen(PDF, 218 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4451 |
| Für Vermieter: Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) | 600 000 0065 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 2420 |
Unser Rat: Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, lassen Sie sich am besten die fachgerechte Durchführung von Ihrem Fachunternehmen bestätigen. Falls Sie später etwas zu beanstanden haben, kann diese Dokumentation hilfreich sein.
Wichtig beim Standard „Altersgerechtes Haus“: Für die Auszahlung ist eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) durch einen Sachverständigen erforderlich.
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Investitionszuschusses Barrierereduzierung erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie bei zum Beispiel
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
So berechnen Sie die förderfähigen Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge oder in Ihre Rechnungen. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
Als Nachweis können Sie die von der KfW zur Verfügung gestellten, optionalen Fachunternehmerbestätigungen „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ nutzen, die Sie auf dieser Seite unter Formulare und Downloads finden. Die Fachunternehmerbestätigungen dienen Ihnen zur Absicherung, dass der Einbau bzw. die Nachrüstung fachgerecht durch das ausführende Handwerksunternehmen erfolgt ist und, dass die durchgeführten Maßnahmen zur Barrierereduzierung entsprechend den Technischen Mindestanforderungen der KfW umgesetzt wurden.
Ja, Sie können auf Ihre Zusage verzichten. Senden Sie uns dazu bitte eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Zuschussreferenznummer an .
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor:Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit,Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 an.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Sie erhalten den zugesagten Zuschuss nach der Umsetzung Ihres Vorhabens, sofern Sie der KfW die erforderlichen Nachweise zur Vorhabendurchführung übermitteln, die Produktbedingungen einhalten und sich als Zuschussempfänger identifizieren. Die dafür erforderlichen Bundesmittel wurden bereits mit Förderzusage für Sie reserviert. Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise wird der Zuschuss in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats auf Ihr Konto überwiesen. Sie können Ihr Vorhaben durchführen und nach dessen Abschluss die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragen.
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Sie können Ihre Rechnung als PDF oder als JPG anlegen. Wenn eine Rechnung aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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