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Bitte achten Sie bei der Nachweiseinreichung auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss. Die Rechnung muss unter anderem die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeitsleistung dafür (inklusive der Spitzenleistung der Photovoltaikanlage in kWp und der Kapazität des Solarstromspeichers in kWh) enthalten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zum individuellen Stand der Bearbeitung erteilen, weder telefonisch noch per E-Mail.
Die KfW hat für alle Kunden, die eine Zusage für die Förderung erhalten haben, die entsprechenden Fördermittel fest reserviert und wird den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Antragstellers überweisen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Ob die von Ihnen gewählte Ladestation die Anforderungen für die Förderung erfüllt, finden Sie ganz schnell heraus:
Sie wollen eine Förderung für eine Ladestation beantragen, die nicht in der Liste enthalten ist, aber alle Anforderungen erfüllt? Dann wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Ladestation. Dieser kann eine Prüfung der gewünschten Anlage veranlassen, damit diese in die Liste aufgenommen wird.
Bitte weisen Sie Ihre Identität im Kundenportal „Meine KfW“ nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Spätestens 24 Monate nach der Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung benötigen wir Ihre Identifizierung und Ihre Nachweise.
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“, melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an und klicken Sie auf „Nachweise einreichen“. Mit einem Klick auf „Identifizierung starten“ starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.
Für die Bestätigung Ihrer Identität stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung: die Video-Identifizierung von zu Hause oder die Identifizierung in einer Postfiliale.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Dort übernehmen die Mitarbeitenden der Deutschen Post die eigentliche Identifizierung.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im Kundenportal „Meine KfW“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Accounts gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005 anrufen.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt die Auszahlung des Zuschusses beantragen, indem Sie Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen und Ihre Bankverbindung angeben. Anschließend zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Zusätzlich laden Sie alle Rechnungen ins KfW-Zuschussportal, aus denen die erbrachten förderfähigen Leistungen des Experten hervorgehen.
Wichtig: Bitte reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 24 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.
Bitte nennen Sie uns Ihre Bankverbindung, um den Zuschuss später an Sie auszahlen zu können.
Bitte beachten Sie: Die Auszahlung des Zuschusses kann nur auf das Konto der antragstellenden Person erfolgen.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Nachweise.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie sie „Verbindlich absenden“. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Solarstrom für Elektroautos(PDF, 231 KB, barrierefrei) | 600 000 5085 |
| Richtlinie Solarstrom für Elektrofahrzeuge | |
| Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) | 600 000 0065 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 2420 |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf Ihre Fragen.
Eine passende Förderung finden Sie ganz leicht mit unseren Produktfindern.
Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt und eine Zusage erhalten? Dann ist ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Wichtig ist, dass Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person das Elektroauto für mindestens sechs Jahre nutzen. Sie können das Elektroauto in dieser Zeit wechseln. Wichtig ist, dass es sich weiterhin um ein Elektroauto handelt und dieses auf ein Haushaltsmitglied zugelassen ist.
Die sechs Jahre Nutzungsdauer zählen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems. Sollte das Elektroauto erst danach auf Sie oder ein Haushaltsmitglied zugelassen werden, zählen die sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Zulassung.
Hinweis: Falls Sie ein Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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