Zuschuss Nr.442Solarstrom für Elektroautos

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
  • Zuschuss­empfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare.

Wird Ihre Ladestation gefördert?

Das finden Sie ganz schnell heraus.

Hinweis zur Nachweiseinreichung

Bitte achten Sie bei der Nachweis­einreichung auf die erforder­lichen An­gaben, die eine Rechnung enthalten muss. Die Rechnung muss unter anderem die förder­fähigen Maß­nahmen und die ent­sprechende Arbeits­leistung dafür (inklusive der Spitzen­leistung der Photo­voltaik­anlage in kWp und der Kapazität des Solar­strom­speichers in kWh) enthalten.

Bitte haben Sie dafür Ver­ständnis, dass wir keine Aus­künfte zum individuellen Stand der Bear­beitung erteilen, weder telefonisch noch per E-Mail.

Die KfW hat für alle Kunden, die eine Zusage für die Förderung erhalten haben, die entsprechenden Förder­mittel fest reserviert und wird den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Antrag­stellers überweisen.