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Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Einen Moment bitte. Der KfW-Chatbot wird geladen.
Mit dem Ergänzungskredit fördern wir Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Diese Zusage beziehungsweise Bewilligung liegt nicht länger als 12 Monate zurück.
Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den geltenden Förderrichtlinien „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 21.12.2023 oder „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 17.07.2026 erteilt wurden, beantragt werden.
Mit dem Ergänzungskredit können förderfähige Kosten finanziert werden, die über den Förderhöchstbetrag des Zuschusses hinausgehen. Ein Großteil, bis hin zur Gesamtsumme des Vorhabens kann so zinsgünstig finanziert werden.
Den Ergänzungskredit – Plus (358) erhalten Privatpersonen, die
Den Ergänzungskredit (359) erhalten die aufgeführten Investierenden (Auftraggebende) von förderfähigen Vorhaben an Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten, auf deren Name eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vorliegt:
Sie können wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung:
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
Beim Ergänzungskredit – Plus (358) wird für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 5 Jahre | 5 Jahre | 1 Jahr | -,-- % ( -,-- %) |
| 6 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 5 Jahre | 5 Jahre | 1 Jahr | -,-- % ( -,-- %) |
| 6 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Beim Ergänzungskredit – Plus (358) wird für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt. Liegt beides vor, dann werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen berücksichtigt.
Der Ergänzungskredit hat einen höheren Förderhöchstbetrag als die zugrundeliegenden Zuschussförderungen. Daher können mit dem Ergänzungskredit förderfähigen Kosten finanziert werden, die über dem Zuschussbetrag liegen. Das bedeutet, dass so ein Großteil, bis hin zur Gesamtsumme des Vorhabens zinsgünstig finanziert werden kann.
Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Der Höchstbetrag kann nur im Fall einer Zwischenfinanzierung der zu erwartenden Zuschussbeträge beantragt werden, sonst reduziert er sich entsprechend um die tatsächlich ausgezahlten Zuschussbeträge.
Wird der Höchstbetrag nicht aufgebraucht, kann die verbleibende Summe für neue Maßnahmen genutzt werden: Der Restbetrag steht für eine erneute Antragstellung, auf Basis einer neuen Zuschusszusage, wieder zur Verfügung.
Die vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Kreditbetrages ist ab einem Mindestbetrag von 5.000 Euro innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Bitte beachten Sie: Haben Sie den Zuschussbetrag bzw. die Zuschussbeträge über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert, ist über den Finanzierungspartner unverzüglich – spätestens jedoch drei Monate nach Zuschussauszahlung – eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vorzunehmen. Die Teilrückzahlung kann in diesem Fall auch unter 5.000 Euro liegen.
Nach Ablauf der ersten Zinsbindung und mit Annahme des Prolongationsangebots der KfW ist eine außerplanmäßige Tilgung nur vollständig und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Finanzierungspartner möglich.
Wird ein zwischenfinanzierter Zuschussbetrag über den Finanzierungspartner an die KfW zurückgeführt oder eine außerplanmäßige Tilgung innerhalb der ersten Zinsbindung über den Finanzierungspartner vorgenommen, reduziert sich die Laufzeit des Kredites. Im Einzelfall kann anschließend auch eine ratenreduzierende Verrechnung über den Finanzierungspartner beantragt werden.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Den Ergänzungskredit 358//359 können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor eine Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den geltenden Förderrichtlinien „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 21.12.2023 oder „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 17.07.2026 erteilt wurden, bewilligt bekommen haben.
Den Ergänzungskredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Eigentümerinnen oder Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, die ein Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro nicht überschreiten, können einen Antrag für den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (358) stellen. Alle anderen Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses können einen Antrag für den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359) stellen.
Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung von Dritten ist nicht zulässig.
Vorhaben von Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern von bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhäusern können nur über den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359) finanziert werden.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Zusatzantrag für den Einkommensbonus und/oder den Klimageschwindigkeitsbonus gestellt haben, können keinen eigenen Antrag für den Ergänzungskredit stellen.
Sofern die förderfähige Einzelmaßnahme beziehungsweise die förderfähigen Einzelmaßnahmen ausschließlich am Sondereigentum einer Wohnungseigentümerin beziehungsweise eines Wohnungseigentümers erfolgen, ist für dieses Vorhaben nur eine gesonderte Antragstellung durch die Wohnungseigentümerin beziehungsweise den Wohnungseigentümer im Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (358) oder Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359) möglich.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Sanierungsvorhaben am Gemeinschaftseigentum durchführen wollen, können den Antrag nur auf Grundlage des Basisantrags für die gesamte WEG stellen. Das bedeutet, die maßgeblichen förderfähigen Kosten ergeben sich ausschließlich aus der Zuschussförderung für die WEG.
Der Antrag kann nur von einer bevollmächtigten Person in einem gemeinschaftlichen Kreditantrag für den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359) beim Finanzierungspartner gestellt werden.
Selbstnutzende Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in einer WEG, die einen Zusatzantrag für den Einkommensbonus und/oder den Klimageschwindigkeitsbonus gestellt haben, können keinen eigenen Antrag für den Ergänzungskredit stellen.
Wir bekommen den Antrag zu Ihrem Ergänzungskredit dann von Ihrem Finanzierungspartner übermittelt.
Nach der Zusage der KfW und/oder der Bewilligung des BAFA für den Zuschuss haben Sie zwölf Monate Zeit, um den Ergänzungskredit zu beantragen. Der Zuschuss darf bei Beantragung des Ergänzungskredites noch nicht ausgezahlt worden sein.
Hinweis: Mit den Bauarbeiten dürfen Sie nach Zuschusszusage der KfW und/oder Bewilligungsbescheid des BAFA bereits vor der Antragstellung des Ergänzungskredits beginnen.
Für den Ergänzungskredit – Plus (358) reichen Sie bitte zusätzlich folgende Nachweise ein:
Sie können sich den Kredit in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen auszahlen lassen. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Fristen:
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Laden Sie anschließend bitte alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und – sofern notwendig – weitere Nachweise (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder Einkommensbonus) im Kundenportal „Meine KfW“ hoch. Die Einreichung der Nachweise und die Identifizierung sind die Voraussetzungen dafür, dass die KfW bzw. das BAFA den Zuschuss an Sie auszahlen kann.
Reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner bitte folgende Unterlagen ein:
Dafür haben Sie drei Monate nach Erhalt der Dokumente Zeit.
Sofern für die Berechnung des Kreditbetrages beide Zuschüsse angegeben wurden, sind beide Nachweise beim Finanzierungspartner einzureichen.
Die vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Kreditbetrages ist ab einem Mindestbetrag von 5.000 Euro innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Bitte beachten Sie: Haben Sie den Zuschussbetrag bzw. die Zuschussbeträge über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert, ist über den Finanzierungspartner unverzüglich – spätestens jedoch drei Monate nach Zuschussauszahlung – eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vorzunehmen. Die Teilrückzahlung kann in diesem Fall auch unter 5.000 Euro liegen.
Nach Ablauf der ersten Zinsbindung und mit Annahme des Prolongationsangebots der KfW ist eine außerplanmäßige Tilgung nur vollständig und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Finanzierungspartner möglich.
Wird ein zwischenfinanzierter Zuschussbetrag über den Finanzierungspartner an die KfW zurückgeführt oder eine außerplanmäßige Tilgung innerhalb der ersten Zinsbindung über den Finanzierungspartner vorgenommen, reduziert sich die Laufzeit des Kredites. Im Einzelfall kann anschließend auch eine ratenreduzierende Verrechnung über den Finanzierungspartner beantragt werden.
Unsere Grafik liefert einen Überblick über die Schritte von der Antragstellung über die Identifizierung bis hin zur Auszahlung Zur Übersicht.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Datenliste subventionserheblicher Tatsachen(PDF, 97 KB, barrierefrei) | 600 000 5141 |
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 845 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen(PDF, 632 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4864 |
Das Beispiel mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigt Ihnen zu Ihrer Orientierung, wie Sie die Förderung Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) nutzen können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
„Das ist die Gunst der Stunde“, sagen sich Emilie und Leon, die ihr selbstbewohntes und in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus energetisch sanieren wollen. Mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und einem bewilligten BAFA-Zuwendungsbescheid für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen in ihren Händen beantragen die beiden den Ergänzungskredit bei ihrer Hausbank.
Konkret soll neben der Heizung – bezuschusst durch die KfW – auch die Dämmung auf den neusten Stand gebracht und Mess- bzw. Steuerungstechnik zur Optimierung des Energieverbrauchs installiert werden. Letztere Maßnahmen bezuschusst das BAFA. Die Finanzierungslücke schließt das Paar mit dem Ergänzungskredit. Das Gute: eine erneute Beratung durch ein Fachunternehmen ist für die Beantragung nicht nötig.
„Das Paket bestehend aus den Zuschüssen von KfW und BAFA sowie dem Ergänzungskredit macht unsere Sanierungspläne komplett“, freut sich Emilie. Darüber hinaus profitiert das Paar von einem zusätzlichen Zinsvorteil, weil sie zusammen über weniger als 90.000 Euro Jahreseinkommen verfügen. „Es ist klasse, mit dem verbilligten Ergänzungskredit der KfW unser Zuhause schneller als gedacht auf Vordermann zu bringen“, sagt Leon.
Der Altbau bietet nach der Sanierung eine neue Lebensqualität. Die energetischen Einzelmaßnahmen gepaart mit der modernen Smart-Home-Technik verwandeln den Altbau in ein energieeffizientes und zukunftssicheres Zuhause. „Damit steht unserer kleinen Familie nichts mehr im Wege“, freut sich Emilie.
| Komponenten | Kosten |
|---|---|
| Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung inkl. Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz | 30.000 Euro |
| Energetische Sanierung: Dämmung Wände, Kellerdecke und Dach, neue Fenster | 40.000 Euro |
| Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart Home) | 1.000 Euro |
| Gesamtkosten | 71.000 Euro |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Im Merkblatt ist geregelt, dass Zuschussempfänger und Antragstellender beim Ergänzungskredit identisch sein müssen. Die finanzierende Bank kann über weitere Mithaftende entscheiden. Wenn die Konstellation durch ihre finanzierende Bank nicht darstellbar ist, können Sie im Einzelfall und nach entsprechender Abstimmung mit Ihrer finanzierenden Bank auch nur als lediglich mithaftende Person auftreten. Dies ist nur möglich, wenn Sie als Zuschussempfänger und auch der erste Antragstellende beim Ergänzungskredit Teil des zu fördernden Haushalts sind und ein durchschnittlich zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro in den relevanten Jahren haben.
Vor Auszahlung des Ergänzungskedits an den Finanzierungspartner ist ein Verzicht Ihrerseits jederzeit möglich. Eine neue Antragstellung ist ohne Einhaltung einer Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist. Für den neuen Antrag gelten die dann die aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn.
Für dasselbe Vorhaben gilt eine Sperrfrist und Sie können frühestens 6 Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der KfW einen neuen Ergänzungskredit beantragen.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
Gut zu wissen: Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie ebenfalls Antworten auf viele Fragen.
Unser Chatbot zum Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr.
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