Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Gefördert in Altersgerecht Umbauen (455)

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
  • Zuschuss­empfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare.

Keine Antragstellung mehr möglich

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Wegen der hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barriere­reduzierung“ (455-B) stellen.

Laufende Anträge nicht betroffen

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Dann werden wir diesen bearbeiten. Sofern Sie die Voraus­setzungen für eine Förderung erfüllen, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Zusage – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
  • Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen nachweisen.

Sollten im Jahr 2027 erneut Bundes­mittel für barriere­reduzierende Maßnahmen bereit­gestellt werden, wird eine Antrag­stellung wieder möglich sein.

Wichtig: Sie können einen Antrag nur stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie auf dieser Seite oder in unserem Newsletter informieren. Alternativ können Sie für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden unseren zins­verbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) beantragen.