Wir fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraussetzung für unsere Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Einzelne energetische Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder der Heizung, mit denen Sie kein KfW-Effizienzhaus erreichen. Dafür steht Ihnen der KfW-Kredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) zur Verfügung. Alternativ können Sie einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
- Photovoltaik-Anlagen – dafür steht Ihnen der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) zur Verfügung