Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
  • Zuschuss­empfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare.

Antragstellung ab Frühjahr 2026 wieder möglich

Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Sie als private Eigentümer­innen und Eigentümer, Mieter­innen und Mieter sowie Vermieter­innen und Vermieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrie­rereduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.


Wichtig: Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben be­gonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Für einen Förders­tart müssen noch neue gesetzliche Vorgaben (eAid­Register) technisch im Antrags­prozess umgesetzt werden. Da der Start der Arbeiten hieran erst nach der Bereinigungs­sitzung erfolgen konnte, kann die Förderung erst wieder im Frühjahr 2026 beantragt werden.

Über den Start der Förderung werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.