Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
  • Zuschuss­empfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare.

Antragstellung ab Frühjahr 2026 wieder möglich

Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Sie wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen – zu unveränderten Förder­voraus­setzungen und Konditionen.

Für einen Förder­start müssen noch neue gesetzliche Vorgaben (eAid­Register) technisch im Antrags­prozess umgesetzt werden. Da der Start der Arbeiten hieran erst nach der Bereinigungs­sitzung zum Bundes­haushalt 2026 erfolgen konnte, kann die Förderung erst wieder im Frühjahr 2026 beantragt werden.

Wichtig: Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben be­gonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Über den Start der Förderung werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.