Zuschuss455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Grüner Haken

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind.

Wichtig:

  • Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Alters­gerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förder­höchst­betrag anrechnen. Gegebenen­falls reduzieren sich dadurch Ihre förder­fähigen Kosten und der Zuschuss­betrag.
  • Bitte stellen Sie für alle geplanten Förder­maß­nahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Förder­maß­nahmen sind nicht erforderlich.

Zuschuss beantragen

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW direkt im KfW-Zuschuss­portal. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.