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Gefördert in Altersgerecht Umbauen (455)
Wir fördern Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen.
Mit vielen Maßnahmen können Sie Wohn- und Außenbereiche barrierearm gestalten – zum Beispiel:
Wir fördern Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, mit denen Sie den Standard Altersgerechtes Haus erreichen. In einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein.
Wichtig: Für die Umbaumaßnahmen ist eine Sachverständige oder ein Sachverständiger verpflichtend zu beauftragen. Die Sachverständigen
Wir fördern den Umbau zu barrierearmen Wohnflächen
Wie hoch ist Zuschuss maximal ist, hängt von der Anzahl der Wohneinheiten nach dem Umbau ab.
Wir fördern den Kauf einer neu umgebauten Immobilie (Ersterwerb). Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen(PDF, 218 KB, nicht barrierefrei)
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261). Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen.
Wir fördern Sie als Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung fördern wir Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 25.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Die maximalen förderfähigen Kosten steigen auf 50.000 Euro je Wohneinheit, wenn Sie den Standard Altersgerechtes Haus erreichen.
| Maßnahme | Höhe Ihres Zuschusses | Maximaler Zuschussbetrag |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten | 2.500 Euro |
| Standard "Altersgerechtes Haus" | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten | 6.250 Euro |
Wichtig: Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Wohnberatungsstellen unterstützen Sie gern bei Ihrer Planung, Barrieren zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Lassen Sie sich am besten vor Ort kompetent beraten.
Im Kaufvertrag sollte eine Schutzklausel für Sie enthalten sein. Damit haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden (siehe Merkblatt unter „Besonderheiten beim Ersterwerb“). Für diese Schutzklausel stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.
Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen.
Wichtig: Bitte stellen Sie für ein Vorhaben mit mehreren Maßnahmen nur einen Antrag.
In folgenden Fällen benötigen Sie während der Antragstellung zusätzliche Unterlagen:
Dann laden Sie bitte bei der Antragstellung eine Kopie der ausgefüllten Vollmacht zur Antragstellung(PDF, 757 KB, nicht barrierefrei) hoch.
Dann benötigen Sie:
Detaillierte Hinweise für Wohnungseigentümergemeinschaften
Haben Sie Ihre Wohnung vermietet und im laufenden oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren eine De-minimis-Beihilfe erhalten, dann benötigen Sie im Antragsprozess folgende Informationen aus der Bescheinigung:
Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablaufdatum finden Sie unter dem Punkt „Wie geht´s weiter“ Ihrer Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt haben.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und die Identifizierung durchführen.
Bitte weisen Sie Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-Identitäts-Check und folgen den weiteren Anweisungen.
Für die Bestätigung Ihrer Identität stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung: die Video-Identifizierung von zu Hause oder die Identifizierung in einer Postfiliale.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Das kann einige Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt die Gesamtkosten für das Vorhaben im KfW-Zuschussportal erfassen sowie und die entsprechenden Rechnungen hochladen, die die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Hinweis: Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post zu – diese können wir nicht an Sie zurückschicken.
Die Einhaltung des Standards „Altersgerechtes Haus“ weisen Sie bitte mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“ nach, das Ihr Sachverständiger für Sie erstellt.
Laden Sie alle Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch, aus denen die erbrachten förderfähigen Leistungen des Experten hervorgehen.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben „verbindlich abschicken“. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss(PDF, 188 KB, barrierefrei) | 600 000 4452 |
| Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen(PDF, 218 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4451 |
| Für Vermieter: Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) | 600 000 0065 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal(PDF, 757 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 3771 |
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 2420 |
Unser Rat: Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, lassen Sie sich am besten die fachgerechte Durchführung von Ihrem Fachunternehmen bestätigen. Falls Sie später etwas zu beanstanden haben, kann diese Dokumentation hilfreich sein.
Wichtig beim Standard „Altersgerechtes Haus“: Für die Auszahlung ist eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) durch einen Sachverständigen erforderlich.
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Investitionszuschusses Barrierereduzierung erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie bei zum Beispiel
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
So berechnen Sie die förderfähigen Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge oder in Ihre Rechnungen. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
Als Nachweis können Sie die von der KfW zur Verfügung gestellten, optionalen Fachunternehmerbestätigungen „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ nutzen, die Sie auf dieser Seite unter Formulare und Downloads finden. Die Fachunternehmerbestätigungen dienen Ihnen zur Absicherung, dass der Einbau bzw. die Nachrüstung fachgerecht durch das ausführende Handwerksunternehmen erfolgt ist und, dass die durchgeführten Maßnahmen zur Barrierereduzierung entsprechend den Technischen Mindestanforderungen der KfW umgesetzt wurden.
Ja, Sie können auf Ihre Zusage verzichten. Senden Sie uns dazu bitte eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Zuschussreferenznummer an .
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor:Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit,Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 an.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Sie erhalten den zugesagten Zuschuss nach der Umsetzung Ihres Vorhabens, sofern Sie der KfW die erforderlichen Nachweise zur Vorhabendurchführung übermitteln, die Produktbedingungen einhalten und sich als Zuschussempfänger identifizieren. Die dafür erforderlichen Bundesmittel wurden bereits mit Förderzusage für Sie reserviert. Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise wird der Zuschuss in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats auf Ihr Konto überwiesen. Sie können Ihr Vorhaben durchführen und nach dessen Abschluss die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragen.
Sie können Ihre Rechnung als PDF oder als JPG anlegen. Wenn eine Rechnung aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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