Handwerker, die eine Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses anschließen

    Heizung erneuern

    Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

    Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Immobilie in Deutsch­land. Sie können sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

    Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

    Die Bundesregierung hat die Eck­punkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen in folgenden Produkten zum 21.07.2026 angepasst:

    Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

    • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
    • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

    Newsletter-Anmeldung

    Kontakt

    Haben Sie Fragen?

    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.