Heizung erneuern
Aktuelle Informationen zur HeizungsförderungAntragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer von einer Immobilie in Deutschland. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag für die Heizungsförderung stellen, um eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Immobilien einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz einrichten zu lassen.
Hinweis:
Aktuell erreichen uns viele Anfragen zur Fortsetzung der Heizungsförderung und Umstellung auf die neuen Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026.
Wichtig zu wissen ist:
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen in folgenden Produkten zum 21.07.2026 an:
Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.
Haben Sie noch keinen Förderantrag eingereicht, aber von ihrer Expertin bzw. ihrem Experten für Energieeffizienz oder dem beauftragten Fachunternehmen bereits eine „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) erhalten? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungsphase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Förderbedingungen stellen.
Die Erstellung neuer (g)BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungsphase bis zum Start der neuen Förderbedingungen in den oben genannten Produkten sowie bei den Förderungen Wohneigentum für Familien – Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie:
Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förderbedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.
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