Meldung vom 30.01.2026 / KfW, Inlandsförderung
Gemeinnützige Unternehmen profitieren wieder vom ERP-Gründerkredit – Startgeld
Zum 1. Februar nimmt die KfW die Förderung gemeinnütziger Unternehmen im Rahmen des ERP-Gründerkredits – StartGeld wieder auf. Grundlage dafür ist der Beschluss des Deutschen Bundestages zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026.
Künftig sind neben gewerblichen Unternehmen auch alle gemeinwohlorientierten Unternehmen antragsberechtigt. Dies gilt für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und für kleine gemeinnützige Unternehmen.
Als Bank aus Verantwortung unterstützt die KfW somit gezielt Unternehmen, die soziale Aspekte in den Fokus ihres Geschäftsmodells stellen und dadurch einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft ausüben.
Mit dem Förderprogramm erhalten Gründerinnen und Gründern, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit Zugang zu einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 200.000 Euro. Die KfW übernimmt dabei 80 Prozent des Ausfallrisikos für die Hausbank. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zu einem Kredit. Förderfähig sind Investitionen und laufende Kosten.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) | KfW
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