Meldung vom 12.02.2025 / KfW
Wichtige Änderung beim ERP-Gründerkredit StartGeld
Im ERP-Gründerkredit StartGeld wird die Förderung von gemeinnützigen Unternehmen vorläufig ausgesetzt. Anträge, die nach dem 12. Februar eingehen, können nicht mehr bewilligt werden. Hintergrund ist der Beschluss des Bundestages zum ERP-Wirtschaftsplangesetz vom 30. Januar, der die Förderung nicht vorsieht.
Der Kredit bleibt für Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie jungen Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit zugänglich. Weiterhin antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen. Alle Berechtigten können über ihre Hausbank ein Darlehen von bis zu 125.000 Euro beantragen. Die KfW übernimmt für die Hausbank 80 % des Ausfallrisikos. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: kfw.de/067
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