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Informationen für externe Dienstleister
Grundlagen der Zusammenarbeit
Im nachfolgenden Downloadbereich stellt die KfW Informationen bereit, die für Auftragnehmer relevant sind. In erster Linie sind dies Regelungen, Leitlinien und Schutzverordnungen, die bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten sind.
Relevante Regelungsdokumente für externes Personal
Bitte stellen Sie den Mitarbeitern, die für den Einsatz bei der KfW in deren Räumlichkeiten vorgesehen sind, die hier hinterlegten Dokumente zu Verfügung und weisen sie weiterhin an, die Inhalte oder Anweisungen zu beachten.
Bezogen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten die KfW-Regelungen, die im Basisdokument A bzw. B festgelegt sind.
Nachfolgende Übersicht dient Ihnen als Hilfestellung zur Auswahl des für Sie relevanten Basisdokuments und der durch Sie zu dokumentierenden Unterweisung gegenüber der KfW als Auftraggeber.
Beispielhafte Auflistung von Tätigkeitsfeldern:
Basisdokument A „Auftragnehmermanagement im Arbeitsschutz für Handwerker und Servicekräfte“ | Basisdokument B „Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte“ |
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Reinigung von Flächen, Büro, Fassaden, Tiefgarage | Dienstleistungen im Büroumfeld (Beratungen, Prüfungen durch bspw. Bundesbank, Bafin, …) |
Umzugsarbeiten | Trainer / Dozenten für Betriebssport, für Seminare |
Neuerstellung, Instandhaltung- und Wartung von technischen Anlagen | Kurzfristige, regelmäßige Austauschtätigkeiten im Haus (bspw. Hygienebehälter, Schmutzfangmatten, Blumen,…) |
Umbau, Neubau | Tätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen (bspw. Kellner, Fotograf,…) |
Tonertausch, PC-Installationen im Büroumfeld, Rechenzentrum,… | |
Sicherheitsdienstleistungen (Empfang, Hausstreife, …) | |
Dienstleistungen im Bereich Küche und Speisenausgabe) | |
Grünanlagenpflege, Winterdienst | |
Prüftätigkeiten im technischen Umfeld (ZÜS…) | |
Veranstaltungsauf- und -abbau |
Es bestehen folgende Regelungen zur Rückmeldung der erfolgten Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gegenüber der KfW als Auftraggeber:
- Bei Tätigkeiten die in den Bereich des Basisdokumentes A fallen, ist grundsätzlich eine namensscharfe Erklärung entsprechend Kapitel 9 des Basisdokumentes A erforderlich (Auftragnehmer meldet konkrete Personen zurück).
Abweichend hiervon wird eine Eigenerklärung akzeptiert, bei Tätigkeiten für die eine Baustellenordnung vorliegt und vermittelt wurde sowie bei Veranstaltungsauf- und –abbau. - Bei Tätigkeiten, die in den Bereich des Basisdokumentes B fallen, ist grundsätzlich eine Eigenerklärung gefordert (Auftragnehmer meldet pauschal das Verständnis und die zukünftige Prozesseinhaltung zurück, keine konkrete Namensnennung).
Download
- Allgemeine Einkaufsbedingungen(PDF, 104 KB, nicht barrierefrei)
- Nachhaltigkeitsanforderungen bei Beschaffungen der KfW(PDF, 140 KB, nicht barrierefrei)
- Arbeitsschutz im Auftragnehmermanagement für Handwerker und Servicekräfte (Basisdokument A)
- Erklärung des Auftragnehmers zum Basisdokument A(PDF, 530 KB, barrierefrei)
- Arbeitsschutz im Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte (Basisdokument B) (PDF, 494 KB, barrierefrei)
- Erklärung des Auftragnehmers zum Basisdokument B(PDF, 532 KB, barrierefrei)
- Brandschutzordnung Teil A und B für Frankfurt(PDF, 1 MB, barrierefrei)
- Brandschutzordnung Teil A und B für Berlin(PDF, 610 KB, barrierefrei)
- Brandschutzordnung Teil A und B für Bonn(PDF, 664 KB, barrierefrei)