Was wird gefördert?

Programmnummer 270, 274  Kredit

Mit diesem Programm finanzieren Sie Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme.

Außerdem fördern wir Anlagen zur Wärmeerzeugung und Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK), die nicht groß genug für die Premium-Förderung sind oder deren technische Anforderungen nicht erfüllen. Details finden Sie im Merkblatt unter "Antrag, Formulare, Merkblätter". 

Wir fördern nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kosten für den Aufbau oder für Erweiterungen.

Hinweis für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen: Jeder, der Strom oder Wärme erzeugt und ins Netz einspeist, wird damit wirtschaftlich tätig und gilt als Unternehmer.

Solarthermische Anlagen zur Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern können in diesem Programm leider nicht gefördert werden. In folgenden Fällen können Sie andere Förderprogramme nutzen:

Das Haus wird zum KfW-Effizienzhaus saniert.

Es soll nur eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage angeschafft werden. Fördermittel gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie bauen ein neues Haus mit Solaranlage.

Für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten oder größere Nichtwohngebäude werden Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium gefördert. Details finden Sie im Merkblatt unter "Antrag, Formulare, Merkblätter".

Das Förderprogramm steht auch zur Finanzierung von Maßnahmen außerhalb Deutschlands zur Verfügung:

  • im grenznahen Bereich, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen
  • im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.

Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten

Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist leider nicht möglich.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.