Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Liefer- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen?

    KFN-Produkte: (g)BzA für Förderstufe „Effizienzhaus 55“ ab 10.12.2025

    Für die neue Förder­stufe in den Produkten des Klima­freund­lichen Neubaus (297, 298, 299, 498, 499) können Sie die (gewerblichen) Bestätigungen zum Antrag ab 10.12.2025 erstellen. Die KfW führt dafür neue Anwendungen ein. Der Upload von Dateien zur Erstellung einer (g)BzA ist voraussichtlich im Verlauf des ersten Quartals 2026 verfügbar, bis dahin ist nur die manuelle Eingabe der Daten möglich.

    Bis 09.12.2025 erstellte (g)BzA als PDF speichern

    Die derzeitigen Anwendungen zur Erstellung der (g)BzA werden zum 10.12.2025 stillgelegt. Ihre Kundinnen und Kunden können bis einschließlich 09.12.2025 erstellte, gültige (g)BzA weiterhin für die Antragstellung nutzen. Speichern Sie dafür die in der Anwendung erzeugte PDF-Datei ab. Für die weitere Bearbeitung geben Sie die entsprechende (g)BzA-ID ein und laden die PDF-Datei wieder hoch.

    Achtung: Die Adressen in den zwischengespeicherten (g)BzA können Sie nachträglich nicht mehr ändern.

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein. Für eine fehler­freie An­wendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

    Bestätigung zum Antrag (BzA)Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    Bei Wohn­gebäuden

    Bei Nicht­wohn­gebäuden

    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung schließlich die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.