Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Liefer- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen?

    KFN-Produkte: (g)BzA für Förderstufe „Effizienzhaus 55“ ab 10.12.2025

    Für die neue Förder­stufe in den Produkten des Klima­freund­lichen Neu­baus (297, 298, 299, 498, 499) können Sie die (gewerblichen) Bestätigungen zum Antrag ab 10.12.2025 erstellen. Die KfW führt dafür neue Anwendungen ein.

    Hinweis: Der Upload von Dateien zur Erstellung einer (g)BzA ist voraus­sichtlich im Verlauf des ersten Quartals 2026 verfügbar. Bis dahin ist nur die manuelle Eingabe der Daten möglich.

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein. Für eine fehler­freie An­wendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

    Bestätigung zum Antrag (BzA)Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    Bei Wohn­gebäuden



    Bei Nicht­wohn­gebäuden



    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.