Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen.

    Nicht mehr gültige Verwendungs­zwecke

    Bitte beachten Sie, dass bei der BzA- und gBzA-Erstellung bestimmte Verwendungs­zwecke noch auswähl­bar, aber nicht mehr förder­fähig sind (Heizungs­förderung/­BEG). Sie werden im Antrag nicht berücksichtigt.

    Nicht mehr förder­fähige Verwendungs­zwecke

    Heizungs­förderung (Zuschuss):

    • Effizienz­bonus
    • Emissionsminderungs­zuschlag

    Systemische BEG-Förderung (WG/NWG):

    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 40 Worst Performing Building
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 40
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 55 Worst Performing Building
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 55
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 70
    • Sanierung Effizienz­haus 85
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude Denkmal

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

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    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.