Sie wollen die Förderfähigkeit eines Bau- oder Sanierungsvorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die entsprechende Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung sowie einem Liefer- oder Leistungsvertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung beantragen?
Für die neue Förderstufe in den Produkten des Klimafreundlichen Neubaus (297, 298, 299, 498, 499) können Sie die (gewerblichen) Bestätigungen zum Antrag ab 10.12.2025 erstellen. Die KfW führt dafür neue Anwendungen ein. Der Upload von Dateien zur Erstellung einer (g)BzA ist voraussichtlich im Verlauf des ersten Quartals 2026 verfügbar, bis dahin ist nur die manuelle Eingabe der Daten möglich.
Die derzeitigen Anwendungen zur Erstellung der (g)BzA werden zum 10.12.2025 stillgelegt. Ihre Kundinnen und Kunden können bis einschließlich 09.12.2025 erstellte, gültige (g)BzA weiterhin für die Antragstellung nutzen. Speichern Sie dafür die in der Anwendung erzeugte PDF-Datei ab. Für die weitere Bearbeitung geben Sie die entsprechende (g)BzA-ID ein und laden die PDF-Datei wieder hoch.
Achtung: Die Adressen in den zwischengespeicherten (g)BzA können Sie nachträglich nicht mehr ändern.
Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass energetische Kennwerte plausibel sind und die technischen Mindestanforderungen für die Förderung eingehalten werden. Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein. Für eine fehlerfreie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript ausgeführt und Cookies aktiviert werden können.
Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung schließlich die Förderung beantragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.