Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen.

    Wartungsarbeiten bei der Bestätigung zum Antrag (BzA) und im Zuschussportal meine.kfw

    Am Montag, den 20.07.2026 führen wir von 20:00 bis ca. 07:30 Uhr am Folge­tag Wartungs­arbeiten durch. In dieser Zeit stehen die Anwendungen (g)BzA und meine.kfw nicht zur Verfügung.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Erstellung der Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) vorüber­gehend gestoppt – Umstellungs­phase gestartet – Neue Förder­bedingungen ab 21.07.2026

    In Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gilt mit sofortiger Wirkung:

    Vorübergehend können für alle Produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) (261, 263, 358, 359, 458, 459, 522, 523) sowie für die Produkte Wohn­eigentum für Familien Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) keine neuen Bestätigungen zum Antrag sowie keine Anpassungen für bestehende BzA’s im Rahmen der BnD-Einreichung erstellt werden.

    Bitte beachten Sie die Informa­tionen zur Umstellungs­phase, Stichtags­regelung und die neuen Förder­bedingungen ab 21.07.2026.

    Mehr erfahren

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

    Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein.

    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Modellbasierte BzA (z. B. für KNN – Wohngebäude (296))

    Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleich­zeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzu­rufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hoch­laden. Zwischen­gespeicherte Fälle können nicht mehr­fach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischen­gespeicherten BzA nach­träglich nicht mehr geändert werden.

    Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorüber­gehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.