Sie wollen die Förderfähigkeit eines Bau- oder Sanierungsvorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die entsprechende Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung sowie einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass bei der BzA- und gBzA-Erstellung bestimmte Verwendungszwecke noch auswählbar, aber nicht mehr förderfähig sind (Heizungsförderung/BEG). Sie werden im Antrag nicht berücksichtigt.
Heizungsförderung (Zuschuss):
Systemische BEG-Förderung (WG/NWG):
Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass energetische Kennwerte plausibel sind und die technischen Mindestanforderungen für die Förderung eingehalten werden. Für eine fehlerfreie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript ausgeführt und Cookies aktiviert werden können.
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Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung beantragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.