Kredit Nr.358, 359Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit

    Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen
    • Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen eines Kalender­jahres aller zum Zeit­punkt der Antrag­stellung in der zu fördernden Wohn­einheit mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Eigentümer­innen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Ehe­partner­innen bzw. Ehe­partnern oder Lebens­partnerinnen bzw. Lebens­partnern oder Partnerinnen bzw. Partnern aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt der Antrag­stellung minderjährige Personen werden für die Berechnung des Haushalts­jahres­einkommens nicht berücksichtigt.
    • Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antrag­stellung ermittelt. Beispiel: Für einen Antrag im Jahr 2024 wird der Durch­schnitt der Einkommen aus 2021 und 2022 gebildet.
    • Das zu versteuernde Einkommen wird ausschließlich anhand der Einkommen­steuer­bescheide des Finanz­amtes nachgewiesen.
    von bis zu 90.000 Euro

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.