Zuschuss Nr.464Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Zuschuss

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
  • Zuschuss bis zu 75.000 Euro

    Der maximale Zuschussbetrag kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.

    je Wohneinheit für Wohngebäude
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubeglei­tung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.