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Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen

Mit dem Nachhaltigkeitsleitbild der KfW Bankengruppe werden hohe Standards gesetzt, die alle Beteiligten zu nachhaltigem Handeln verpflichten.

Um die Förderzwecke der KfW Bankengruppe zu erfüllen und dabei gleichzeitig potenzielle negative Auswirkungen auf oder Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist eine geeignete Prüfung auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Vorhaben unabdingbar.

Bei allen neuen Finanzierungen und Fördervorhaben findet die konzernweite Ausschlussliste der KfW Bankengruppe Anwendung. Um das Neugeschäft im Einklang mit dem Temperaturziel des Pariser Klimaabkommens zu gestalten und den konzernweiten Transformationsbeitrag systematisch zu stärken, hat die KfW zudem Paris-kompatible Sektorleitlinien für ausgewählte emissionsintensive Sektoren eingeführt. Zudem werden die zu finanzierenden Vorhaben einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) unterzogen.

Die KfW unterzieht geplante Vorhaben in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie weltweit bei Export- und Projektfinanzierungen einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung nach internationalen Standards, u. a. den Environmental and Social Standards (ESS) der Weltbank oder den Performance Standards der International Finance Corporation (IFC PS).

Dies geben die jeweiligen Nachhaltigkeitsrichtlinien von

verpflichtend vor.

Die Prüfung auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit erfolgt in den relevanten Organisationseinheiten nach ähnlichen Prüfverfahren und Standards. Sie gliedert sich in ein Screening der Risiken, in dem eine Einstufung in Risikokategorien erfolgt. Dem Screening schließt sich die vertiefte Prüfung an. Ergibt diese, dass internationale Umwelt- und Sozialstandards in einigen Bereichen noch nicht eingehalten werden, werden Maßnahmen zur Behebung festgelegt. Die Umsetzung der Maßnahmen sowie die regelmäßige Berichterstattung und Überprüfung der Umsetzung werden mit den Partnern bzw. die finanzierten Unternehmen vertraglich vereinbart. Sowohl bei der Prüfung als auch bei der Umsetzung von Vorhaben mit besonders hohen Risiken für Umwelt und soziale Belange werden Sachverständige für Umwelt- und Sozialverträglichkeit eingebunden. Vorhaben, die voraussehbar zu untragbaren ökologischen oder sozialen Belastungen führen, die nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert oder gemildert werden können, sind von einer Finanzierung ausgeschlossen.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie für das inländische Fördergeschäft gilt für die KfW-Geschäftsfelder "Mittelstandsbank & Private Kunden" sowie "Individualfinanzierung & Öffentliche Kunden". Die Richtlinie orientiert sich an international üblichen Vorgehensweisen und etabliert für sämtliche Fördervorhaben ein abgestuftes Prüfverfahren im Hinblick auf Umwelt- und Sozialrisiken, jeweils in Abhängigkeit von Investitionsort und Risikogehalt der finanzierten Vorhaben.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Capital umfasst sowohl die Vorabprüfung und ein späteres Monitoring von Umwelt- und Sozialaspekten im gesamten Investmentprozess als auch das Wirkungsmanagement.

Weiterführende Informationen zum Ablauf der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen in den jeweiligen Geschäftsfeldern finden sich im Datenbericht des Nachhaltigkeitsberichts der KfW Bankengruppe.

Weiterführende Informationen

Kontakt

KfW Bankengruppe

Nachhaltigkeit