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Der Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft ist eine der zentralen Herausforderung unserer Zeit. Als digitale Transformations- und Förderbank übernimmt der KfW-Konzern dabei besondere Verantwortung. Es gilt, Kunden und Partner im Transformationsprozess gezielt zu unterstützen, um die Chancen dieses tiefgreifenden Strukturwandels wirtschaftlich und gesellschaftlich in Wert zu setzen. Dazu setzt der KfW-Konzern bei seinen Finanzierungen auf Paris-kompatible Sektorleitlinien für treibhausgasintensive Sektoren, eine Ausschlussliste sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards. In Verbindung mit einem konzernweiten Wirkungsmanagement trägt der KfW-Konzern damit systematisch seinem Ziel Rechnung, die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen zu unterstützen.
Die Begrenzung der Erderwärmung erfordert eine tiefgreifende Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft. Gelingen kann dies nur, wenn die Menschen hinter den Klimazielen stehen. Dazu bedarf es attraktiver Förder- und Finanzierungsangebote, damit Kunden und Partner gezielt in die Chancen der Transformation investieren können. Wichtig ist dabei, gerade auch die Branchen im Transformationsprozess voranzubringen, die in Sachen Klimaschutz vor besonderen Herausforderungen stehen und deshalb im Hinblick auf die Pariser Klimaziele von entscheidender Bedeutung sind.
Die KfW strebt an, ihre Finanzierungen im Einklang mit dem Ziel die globale Erderwärmung auf 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen, auszurichten. Auf dieses Ziel hat sich die Staatengemeinschaft im Jahr 2015 auf dem UN-Klimagipfel in Paris verpflichtet. Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien des KfW-Konzerns zielen vor diesem Hintergrund auf treibhausgasintensive Wirtschaftssektoren ab und definieren sektorspezifische Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit von KfW-Neuzusagen. Diese Mindestanforderungen sind wissenschaftlich aus den anerkannten Klimaszenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) abgeleitet und zeigen konkret auf, mit welchem Mix aus Übergangs- und Zukunftstechnologien sich die Transformation im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel gestalten lässt. Um gleichzeitig sicherzustellen, dass die damit verbundenen Mindestanforderungen für Kunden und Partner gut erreichbar bleiben, setzt der KfW-Konzern dabei ganz bewusst auf eine schrittweise Steigerung der Anforderungen über die Zeit.
Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien wurden im Jahr 2021 für die Sektoren Schifffahrt, Automobil, Eisen- und Stahlerzeugung, Gebäude, Stromerzeugung und Luftfahrt eingeführt. Im Dezember 2023 wurde die bestehende Steuerung durch eine Sektorleitlinie für den Sektor Öl und Erdgas ergänzt. Im Jahr 2026 wurden die Sektorleitlinien für den Öl- und Erdgassektor, Stromerzeugung und Eisen- und Stahlerzeugung bei unveränderter Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel aktualisiert, um das neuste Klimaszenario der IEA abzubilden. Die Aktualisierung der anderen Sektoren erfolgt in 2027.
Im Anschluss finden Sie die aktuelle Version der Sektorleitlinien sowie die Vorversion. Für Neuzusagen im inländischen Fördergeschäft werden neue Versionen der Sektorleitlinien nach einer Übergangsfrist wirksam, die jeweils separat ausgewiesen wird.
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 09/2026
(Anwendung im Inländischen Fördergeschäft ab 15.12.2026)
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 05/2024
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 01/2023
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 02/2022
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 09/2021
Weitergehende Informationen zur Herleitung der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien finden Sie hier..
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