Mitarbeiter prüfen die Wasserqualität in einer Kläranlage

    Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen und Nachhaltigkeitsrichtlinien

    Die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen

    Bei allen neuen Finanzierungen und Fördervorhaben findet die konzernweite Ausschlussliste der KfW Bankengruppe Anwendung. Um das Neugeschäft im Einklang mit dem Temperaturziel des Pariser Klimaabkommens zu gestalten und den konzernweiten Transformationsbeitrag systematisch zu stärken, hat die KfW zudem Paris-kompatible Sektorleitlinien für ausgewählte emissionsintensive Sektoren eingeführt. Zudem werden die zu finanzierenden Vorhaben einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) unterzogen.

    Um die Förderzwecke der KfW Bankengruppe zu erfüllen und dabei gleichzeitig potenzielle negative Auswirkungen auf oder Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren, prüfen wir geplante Vorhaben in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Export- und Projektfinanzierungen weltweit auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Zur Durchführung der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen wenden wir internationale Standards an – etwa die Environmental and Social Standards (ESS) der Weltbank, die Equator Principles oder die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC PS).

    Die Prüfung auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit beginnt mit einem Screening nach möglichen Umwelt- und Sozialrisiken. Das Ergebnis ist eine Einstufung in Risikokategorien. Bei hohen, erheblichen und moderaten Risiken erfolgt anschließend eine vertiefte Prüfung. Ergibt diese, dass internationale Umwelt- und Sozialstandards in einigen Bereichen noch nicht eingehalten werden, so legen wir Maßnahmen zur Behebung fest. Die Umsetzung der Maßnahmen, ihre Überprüfung und die regelmäßige Berichterstattung vereinbaren wir vertraglich mit den entsprechenden Partnern. Sowohl bei der Prüfung als auch bei der Umsetzung von Vorhaben mit besonders hohen Risiken für Umwelt und soziale Belange werden Sachverständige für Umwelt- und Sozialverträglichkeit eingebunden. Vorhaben, die voraussehbar zu untragbaren ökologischen oder sozialen Belastungen führen, die nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert oder abgemildert werden können, sind von einer Finanzierung ausgeschlossen.

    Die KfW-Geschäftsfelder „Mittelstandsbank & Private Kunden“ sowie „Individualfinanzierung & Öffentliche Kunden“ haben für sämtliche Fördervorhaben ein abgestuftes Prüfverfahren im Hinblick auf Umwelt- und Sozialrisiken etabliert – in Abhängigkeit von Investitionsland und Risikogehalt der finanzierten Vorhaben. Dabei orientiert sie sich an international üblichen Vorgehensweisen.

    Das Vorgehen der KfW Capital umfasst sowohl die Vorabprüfung und ein späteres Monitoring von Umwelt- und Sozialaspekten im gesamten Investmentprozess als auch das Wirkungsmanagement.

    Vorgaben zu Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen: Nachhaltigkeitsrichtlinien

    Detaillierte Informationen zum Ablauf der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen in den jeweiligen Geschäftsfeldern finden sich in den jeweiligen Nachhaltigkeitsrichtlinien bzw. im Nachhaltigkeitsbericht der KfW Bankengruppe:

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