Mitarbeiter prüft die Wasserqualität in einer Kläranlage

    Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen und Nachhaltigkeitsrichtlinien

    Die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen

    Bei allen neuen Finanzierungen und Fördervorhaben findet die konzernweite Ausschlussliste der KfW Bankengruppe Anwendung. Um das Neugeschäft an den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und den konzernweiten Transformationsbeitrag systematisch zu stärken, hat die KfW zudem Paris-kompatible Sektorleitlinien für ausgewählte emissionsintensive Sektoren eingeführt. Diese definieren sektorspezifische Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien und sind aus den Klimaszenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) abgeleitet. Darüber hinaus werden die zu finanzierenden Vorhaben einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) unterzogen.

    Um die Förderzwecke der KfW Bankengruppe zu erfüllen und gleichzeitig potenzielle negative Auswirkungen und Risiken eines Vorhabens für Mensch und Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden, zu minimieren oder – wenn unvermeidlich – auszugleichen, prüfen wir geplante Vorhaben weltweit auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Dies betrifft Vorhaben der KfW Entwicklungsbank, der DEG und der KfW IPEX-Bank. Ebenso unterliegen alle Projekte des KfW-Rohstofffonds einer USVP. Zur Durchführung der USVP wenden wir etablierte internationale Standards an, unter anderen die Environmental and Social Standards (ESS) der Weltbank, die Equator Principles oder die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC PS), so wie es in den spezifischen Nachhaltigkeitsrichtlinien festgelegt ist (siehe unten).

    Die USVP beginnt mit einem Screening auf mögliche Umwelt- und Sozialrisiken und -auswirkungen des Vorhabens. Das Ergebnis ist eine Einstufung in eine Umwelt- und Sozialrisikokategorie, welche Umfang und Tiefe der intern durchgeführten USVP vorgibt. Für Vorhaben mit hohen und erheblichen Umwelt- oder Sozialrisiken kann je nach Geschäftsfeld zusätzlich eine sogenannte Environmental and Social Due Diligence (ESDD), unter Einbindung eines unabhängigen Gutachters, erforderlich sein.

    Ergibt die USVP, dass nationale oder relevante internationale Umwelt- und Sozialstandards noch nicht eingehalten werden, legen wir Maßnahmen zur Behebung der identifizierten Lücken fest. Die Umsetzung dieser Maßnahmen, ihre Überprüfung und die regelmäßige Berichterstattung vereinbaren wir vertraglich mit den entsprechenden Partnern. Unsere Umwelt- und Sozialsachverständigen werden beim Screening, bei der Prüfung sowie bei der Umsetzung und Projektüberwachung zur Bewertung und zum Management von Umwelt- und Sozialrisiken eingebunden. Vorhaben, die voraussehbar zu untragbaren ökologischen oder sozialen Belastungen führen, die nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert oder abgemildert werden können, sind von einer Finanzierung ausgeschlossen.

    Die KfW-Geschäftsfelder „Mittelstandsbank & Private Kunden“ sowie „Individualfinanzierung & Öffentliche Kunden“ haben für sämtliche neu zu finanzierende Fördervorhaben ein abgestuftes Prüfverfahren im Hinblick auf Umwelt- und Sozialrisiken etabliert – in Abhängigkeit von Investitionsland und Risikogehalt der finanzierten Vorhaben. Dieses Vorgehen orientiert sich an international üblichen Vorgehensweisen.

    KfW Capital prüft das Fondsmanagement und den Investmentprozess des Fonds entlang festgelegter ESG-Kriterien. Zudem erfolgt ein regelmäßiges Monitoring. Es werden jährlich ESG-Daten der Fonds und der entsprechenden Portfoliounternehmen abgefragt.

    Vorgaben zu Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen: Nachhaltigkeitsrichtlinien

    Detaillierte Informationen zum Ablauf der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen in den jeweiligen Geschäftsfeldern finden sich in den jeweiligen Nachhaltigkeitsrichtlinien bzw. im Finanzbericht der KfW Bankengruppe:

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