Energieeffizient und nachhaltig Bauen

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen übernimmt die KfW im Rahmen der Bundes­förderung effiziente Gebäude – Klima­freundlicher Neubau (KFN) die Finanzierung und Förderung des Neubaus und Erst­erwerbs von klima­freundlichen Wohn­gebäuden und Nicht­wohn­gebäuden in Deutschland.

Förder­zeitraum für befristete Förderung endet spätestens zum 30.06.2026

Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwick­lung und Bau­wesen (BMWSB) die befristeten Förder­stufen Effizienz­haus 55 (EH55) beziehungs­weise Effizienz­gebäude 55 (EG55) innerhalb der Produkt­familie „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt.

Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines Effizienz­hauses 55 beziehungs­weise Effizienz­gebäudes 55 spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026 endet (Antrags­eingang bei der KfW). Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vor­behalt der Ver­fügbar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Alle Infos zur neuen Förder­stufe finden Sie auf unseren Produktseiten.