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Bauen Sie die Infrastruktur in der Kommune aus oder investieren Sie in gemeinnützige Zwecke
Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.
Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben.
Im Modul Energieversorgung werden seit dem 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen. Gefördert werden unter anderem:
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir:
Es gilt der am Tag der Zusage aktuelle Produktzinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermitteln wir anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Neben beihilfefreien Zinssätzen oberhalb des EU-Referenzzinssatzes bieten wir in Laufzeitvarianten mit maximal zehnjähriger Zinsbindungsfrist auch Zinssätze im Rahmen von De-minimis-Beihilfen an.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Informationen zu Laufzeiten, Zinsbindungsfristen und Zinssätzen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Informationen zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) im Detail.
Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen. Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Stellen Sie für Ihren Kredit bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Bitte beachten Sie: Der Endbetrag aus Förderkrediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen.
Erstellen Sie Ihren persönlichen Tilgungsplan!
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen(PDF, 209 KB, barrierefrei) | 600 000 0077 |
| Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) | 600 000 0065 |
| Merkblatt – Risikogerechtes Zinssystem(PDF, 210 KB, barrierefrei) | 600 000 0038 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| "De-minimis"-Erklärung(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 0075 |
| Kumulierungserklärung(PDF, 281 KB, barrierefrei) | 600 000 0067 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite(PDF, 141 KB, barrierefrei) | 600 000 2388 |
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
| Datenliste subventionserhebliche Tatsachen(PDF, 128 KB, barrierefrei) | 600 000 4883 |
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Die folgenden Investitionsbeispiele zeigen Ihnen, wie Sie das Förderprodukt nutzen können. Bitte beachten Sie: Die Beispiele dienen lediglich zur ersten Orientierung.
Die Abwasser GmbH hat einen kommunalen Auftrag erhalten. Sie soll innerhalb des nächsten Jahres das Abwasserkanalnetz modernisieren. Die Kommune ist mit 74 % mehrheitlich an der Firma beteiligt, die übrigen 26 % hält ein ortsansässiger Großeinleiter (Industriebetrieb, der viel Abwasser einleitet). Das Vorhaben wird 12 Mio. Euro kosten.
Die Abwasser GmbH bringt 2 Mio. Euro durch Eigenmittel und einen Kredit der Bank auf. Für die restlichen 10 Mio. Euro beantragt das Unternehmen einen Kredit im KfW-Produkt 148 über die Bank – mit einer Laufzeit von 20 Jahren, 10 Jahren Zinsbindung und längstmöglicher tilgungsfreier Zeit von 3 Jahren. So sichert sich die Abwasser GmbH eine niedrige Anfangsbelastung.
Den Zinssatz für den KfW-Kredit ermittelt die Bank im Rahmen des risikogerechten Zinssystems. Sie bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) der Abwasser GmbH und die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Eine kommunale Ausfallbürgschaft kann für die GmbH nicht gestellt werden.
Die finanzierende Bank ermittelt einen Sollzinssatz von 4,55 % p. a. (effektiver Zinssatz 4,63 % p. a.) in der Preisklasse D (Zinssatz nur beispielhaft, wird nicht aktualisiert). So sieht der Rückzahlungsplan aus:
Ein eingetragener gemeinnütziger Verein will einen Kindergarten für 4- bis 6-Jährige einrichten und betreiben. Er hat bereits ein geeignetes Haus gefunden und muss nun den Hauskauf, den Umbau der Räume und die Einrichtung finanzieren.
Die Kommune ist begeistert, denn im Ort fehlt seit Langem ein Kindergarten. Leider fehlen auch die Mittel für einen kommunalen Kindergarten in vollständig eigener Trägerschaft. Deshalb unterstützt die Kommune den engagierten Verein mit einem Zuschuss für dessen Projekt in Höhe von 200.000 Euro. Das Vorhaben soll insgesamt rund 800.000 Euro kosten.
Der größte Teil, 600.000 Euro, muss über einen Kredit finanziert werden. Er soll möglichst lange laufen und wenig Zinsen kosten – ein Fall für einen KfW-Kredit. Der Verein beantragt bei seiner Bank einen Kredit im KfW-Produkt 148.
Wegen des hohen Anteils der Anschaffungs- und Baukosten (mit entsprechend langer Abschreibungsdauer) entscheidet sich der Verein für die maximal mögliche Laufzeit von 30 Jahren. Als tilgungsfreie Anlaufzeit genügt 1 Jahr, dann kann der Kindergarten eröffnet werden. Schon heute gibt es eine Warteliste – der Verein rechnet von Anfang an mit einer vollen Auslastung der 45 Plätze.
Die Bank bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des Vereins und die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Die Kommune kann auch helfen und bestellt eine kommunale Ausfallbürgschaft, die von der Bank als Sicherheit akzeptiert wird. Im Ergebnis nennt die Bank dem Verein seine Preisklasse und den entsprechenden individuellen Zinssatz. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
Im Produkt 148 liegen die Zinssätze für Kredite mit 30-jähriger Laufzeit zwischen 3,70 % in der Preisklasse A und 8,24 % in der Preisklasse I (Zinssätze beispielhaft, werden nicht aktualisiert). Der Verein wird in die Klasse C eingestuft und bekommt den Kredit zu 4,37 % effektiv.
Die Kreditkosten setzen sich zusammen aus Zins und Tilgung. In den Jahren 2 bis 10 werden – umgerechnet auf einen Monat – je 1.724 Euro getilgt. Dazu kommen die Zinszahlungen, die sich mit jeder Tilgung reduzieren – am Anfang rund 2.150 Euro, am Ende der ersten 10 Jahre noch rund 1.500 Euro. Im Durchschnitt betragen Zins und Tilgung, auf einen Monat berechnet, rund 3.410 Euro.
Die Personalkosten, die Nebenkosten und die Kosten für das Mittagessen der Kinder betragen rund 11.000 Euro monatlich, die zu den Kreditkosten noch hinzu kommen. Der Kindergarten arbeitet kostendeckend, wenn für jedes Kind 320 Euro monatlich bezahlt werden.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Sie stellen Ihren Antrag vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank. Bitte achten Sie darauf, dass die Bank das Finanzierungsgespräch in der Kreditakte dokumentiert. Geht der Kreditantrag später als 3 Monate nach Vorhabensbeginn bei der KfW ein, darf das Vorhaben zu weniger als 50 % fertig gestellt sein.
Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Beginn der Bauarbeiten (der erste Spatenstich) oder der Abschluss eines Liefervertrages. Die Vergabe von Planungs- und Projektierungsaufträgen gilt nicht als Vorhabensbeginn. Mit dem Vorhaben beziehungsweise Bauabschnitt sollte innerhalb von 6 Monaten nach Kreditzusage begonnen werden.
Ja, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ja, wenn der neue Eigentümer in diesem Programm antragsberechtigt ist.
Sie können jederzeit kostenfrei auf Beträge verzichten, die Sie noch nicht abgerufen haben. Die Bereitstellungsprovision wird dann nur bis zum Tag des Verzichts berechnet. Wenn Sie schon Beträge abgerufen haben, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Einen neuen Antrag für dasselbe Vorhaben können Sie nach Ablauf einer Wartefrist von 6 Monaten stellen.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Dabei kann auch eine Neubewertung der Bonität und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten im Rahmen des risikogerechten Zinssystems erfolgen. Kommt keine Neuvereinbarung des Zinssatzes zustande, ist der Restkredit zur Rückzahlung fällig.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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