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Tiefbohrungen ab 400 Metern finanzieren und Risiken vollständig absichern
Mit dem KfW-Förderkredit Geothermie können Sie als Kommune oder Unternehmen Projekte finanzieren, mit denen Sie Wärme aus tiefer und mitteltiefer Geothermie erschließen wollen. So können Sie Bohrungen durchführen, große Erdwärmesonden installieren und Maßnahmen umsetzen, die den Bohrerfolg sichern. Konkret steht Ihnen die Förderung für folgende Vorhaben zur Verfügung:
Mit Tiefengeothermie-Bohrungen schaffen Sie die Grundlage, um heißes Tiefenwasser zu erschließen und die darin gespeicherte Erdwärme in großem Maßstab nutzbar zu machen.
Förderfähig sind zum Beispiel:
Mit großen Erdwärmesonden nutzen Sie geothermische Energie auch in mittleren Tiefen. Voraussetzung ist eine Bohrtiefe von mindestens 400 Metern. Sie eignen sich besonders für Nahwärmenetze oder große Liegenschaften.
Förderfähig sind zum Beispiel:
Um Ihr Bohrprojekt gegen Fündigkeitsrisiken abzusichern und die Chance auf Fündigkeit zu erhöhen, können zusätzliche Verfahren nötig sein. So erhöhen Sie die Chance auf Erfolg oder können reagieren, falls die Wärmeausbeute geringer als erwartet ausfällt.
Förderfähig sind zum Beispiel:
Mit dem KfW-Förderkredit Geothermie starten Sie Ihr Projekt und bereiten die Nutzung von Geothermie vor. Nach der Bohrung unterstützt die KfW Sie weiter:
Mit dem Förderkredit Geothermie können Sie viele Kosten rund um die Bohrung abdecken. Ausgenommen sind, z.B. Kosten für den Grundstückskauf, für Vorlaufmaßnahmen, für den Rückbau oder reine Eigenkapitalaufwendungen. Details finden Sie im Merkblatt Förderkredit Geothermie (572)(PDF, 196 KB, barrierefrei).
Der KfW Förderkredit Geothermie bietet Ihnen als Kommune oder Unternehmen die Möglichkeit, in Geothermie zu investieren. Sie können Ihre Kräfte auch bündeln und eigene Projektgesellschaften bilden – diese sind ebenfalls förderfähig. Den Antrag können alle stellen, die an dem Bohrprojekt beteiligt sind, wie etwa:
Hinweis: Bund, Länder, nachgelagerte Behörden und Hersteller von Bohrtechnik oder Bohranlagen können die Förderung nicht beantragen.
Über das Kontaktformular informieren Sie die KfW über Ihr Interesse am Förderkredit Geothermie. Im nächsten Schritt erhalten Sie den Zugang zu einem Datenraum, in den Sie Ihre Projektübersicht hochladen. Sie dient als Grundlage, um prüfen zu können, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und enthält zum Beispiel Angaben über:
In der Anlage Mindestanforderungen zum Förderkredit Geothermie finden Sie eine Auflistung mit allen benötigten Angaben für Ihre Projektübersicht.
Auf Basis Ihrer Projektübersicht prüft unser Partner Munich Re als erfahrener Rückversicherer, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist. Dieser Schritt dient dazu, das Fündigkeitsrisiko professionell einzuschätzen, bevor Sie einen Förderantrag bei der KfW stellen können.
Die Munich Re sichert mindestens 30 % und höchstens 70 % des förderfähigen Kreditbetrags für Ihre Bohrung ab. Der verbleibende Anteil ist durch eine Bundesgarantie abgesichert. Kommt es zum Schadensfall, erhalten Sie einen Teilschulderlass auf Ihr Darlehen.
So ist die Finanzierung für Ihre Bohrungen bis zu 100 % abgesichert. Das bedeutet: Den Förderkredit Geothermie müssen Sie nur zurückzahlen, wenn Ihre Bohrungen erfolgreich sind.
Hinweis: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von Munich Re einen Vorvertrag für Ihr Projekt und eine pauschale Prüfgebühr wird fällig. Diese wird später mit der Versicherungsprämie verrechnet oder voll zurückgezahlt, falls es doch nicht zum Abschluss eines Förderkredits kommt.
Nach Abschluss des Vorvertrags setzen Sie sich mit allen Projektbeteiligten zusammen, um offene Fragen zu besprechen. Im engen Dialog mit dem Versicherer stimmen Sie ab, welche Risiken Sie absichern, wie Sie Maßnahmen zur Sicherung der Fündigkeit bewerten und welchen Wärmeertrag Sie realistisch erwarten. Auch Umwelt- und Sozialstandards fließen in diese Gespräche ein.
Auf dieser Basis einigen Sie sich auf die Höhe der Absicherung durch die Bundesgarantie. Munich Re erstellt Ihnen dazu ein Angebot für Ihre Fündigkeitsversicherung, die den Vorvertrag ablöst. Die Prüfgebühr wird auf die Versicherungsprämie angerechnet.
Die KfW prüft das Ergebnis und gibt die Finanzierung frei. Danach können Sie den Förderantrag bei Ihrem Finanzierungspartner stellen.
Munich Re hat Ihr Projekt bestätigt und die KfW darüber informiert. Nun gibt die KfW Ihnen Bescheid, dass Sie den Förderkredit Geothermie direkt bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen können. Dieser leitet Ihre Unterlagen an die KfW zur Prüfung weiter.
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihren Förderkredit erhalten haben, schließen Sie den Kreditvertrag bei Ihrem Finanzierungspartner ab. Dabei wird eine Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach Ihrem Projekt richtet.
Danach können Sie direkt mit Ihrem Bohrprojekt starten und die Kreditsumme abrufen – komplett oder in Teilbeträgen, passend zu Ihrem Bedarf.
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