Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen, die schon durch das „KfW-Sonderprogramm 2020“ gefördert wurden
- die Ausschüttung von Gewinn und Dividenden
Einige Vorhaben fördern wir generell nicht oder nur dann, wenn Sie Bedingungen einhalten. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste.