RECHTSFORMEN
Ob Sie eine GmbH gründen oder sich für eine UG, eine GbR oder ein Einzelunternehmen entscheiden, hat weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Die Entscheidung sollte also wohlüberlegt sein.
Als Gründerin oder Gründer eines neuen Unternehmens können Sie verschiedene Rechtsformen wählen. Entscheiden Sie sich beispielsweise dafür, ein Einzelunternehmen zu gründen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und bezahlen Ihren persönlichen Steuersatz. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Zusammenschluss von Einzelpersonen. Der Gewinn wird nach GbR-Anteilen aufgeteilt und wieder mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Wichtig ist auch: Bei der GbR gibt es eine gemeinsame Haftung. Die Gesellschafter sind unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen im Risko.
Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG) sind eigenständige juristische Personen. Sie haften mit dem Gesellschaftsvermögen, sodass Sie als Gründerin oder Gründer in der Regel nicht mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens herangezogen werden können. Außerdem geben GmbH und UG eigene Steuererklärungen ab. Sie zahlen Körperschaftssteuer, eine Art „Einkommensteuer für juristische Personen“.
Die Kosten für eine GmbH-Gründung sind relativ hoch. Man benötigt 25.000 Euro Stammkapital sowie einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beglaubigt wird. Günstiger ist es, eine UG zu gründen: Sie kommt beim Start theoretisch mit einem Euro Stammkapital aus. Wer also wenig Startkapital hat, kann die Vorteile der GmbH (keine private Haftung) zu günstigeren Konditionen nutzen. Allerdings muss eine UG jedes Jahr mindestens 25 % ihres Gewinns zurücklegen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
In jüngster Vergangenheit sind Sozialunternehmen (Social Entrepreneurship, Social Business) populär geworden. Sie setzen ihre Gewinne für gemeinnützige Zwecke ein und erhalten so durch spezielle Rechtsformen – wie eine gemeinnützige GmbH oder UG (gGmbH oder gUG) – steuerliche Vorteile.
Eine „beste“ Rechtsform für jedes Gründungsvorhaben gibt es nicht. Die optimale Lösung hängt vom konkreten Projekt ab. Weitere Informationen und Entscheidungshilfen finden Sie auf der Gründerplattform.
Egal ob GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Die KfW-Förderprodukte machen zwischen den verschiedenen Rechtsformen keinen Unterschied. Als Existenzgründerin oder Existenzgründer kommt für Sie insbesondere der ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) infrage. Er finanziert Investitionen und laufende Kosten für eine Gründung im Neben- oder Vollerwerb – bis zu fünf Jahre nach dem Start. Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos, sodass der Zugang zu einer Bankfinanzierung deutlich vereinfacht ist. Zudem ist kein Eigenkapital erforderlich.
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern eine zinsgünstige teilweise Finanzierung ihres Vorhabens. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit. Die KfW übernimmt 100 % des Kreditrisikos.
Für die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es den ERP-Förderkredit KMU (365, 366). Er bietet günstige Zinsen und ist bis zu drei Jahre tilgungsfrei. Die KfW übernimmt 50 % des Kreditrisikos.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiB2pcJ
Link kopieren Link kopiert