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Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen
Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun die Ladestation bestellen und die Installationsarbeiten beauftragen. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Zur Liste der förderfähigen Ladestationen
Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Wann Ihre Einreichungsfrist endet, finden Sie in Ihrer Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist, Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt und die notwendigen Nachweise eingereicht haben.
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung Ihrer Ladestation, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Sie müssen noch zu einem Stromvertrag mit 100 % erneuerbaren Energien wechseln? Entscheidend hierfür ist das frühestmögliche Kündigungsdatum des bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.
Bitte weisen Sie Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-Identitäts-Check und folgen den weiteren Anweisungen.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt die Auszahlung des Zuschusses beantragen, indem Sie Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen und Ihre Bankverbindung angeben. Anschließend zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Bitte beachten Sie unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (18 Monate nach Antragsbestätigung). Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Nachweise im KfW-Zuschussportal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschussantrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.
Im nächsten Schritt erfassen Sie Ihre Ladestation auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur gewerblich“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Datenerfassung bei der NOW aus technischen Gründen erst zwei Wochen nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW möglich ist.
Im letzten Schritt bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestation auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Reporting-ID von der NOW sowie alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen Ihrer Fachunternehmen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt "Meine Zuschussanträge" auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf "Auszahlung beantragen". Bitte geben Sie dann den Hersteller und das Modell der Ladestation sowie die Anzahl der jeweils errichteten Ladepunkte an. Sofern Sie mehrere Ladestationen desselben Modelles errichtet haben, geben Sie bitte die Gesamtzahl der zu diesem Modell zugehörigen Ladepunkte an.
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nur für die errichteten, maximal für die Anzahl der Ladepunkte gemäß Antragsbestätigung ausgezahlt werden kann.
Gehen Sie zum nächsten Schritt „Rechnungen“ und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.
Wählen Sie die Datei aus, die alle Rechnungen enthält – oder wählen Sie alle Rechnungen gemeinsam aus und laden diese als "Rechnung 1" hoch. Durch die Zusammenfassung der Rechnungen können wir Ihre Nachweise schneller prüfen und Ihren Zuschuss schneller auszahlen. Ihren Stromvertrag benötigen wir nicht für die Auszahlung Ihres Zuschusses.
Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben "verbindlich abschicken". Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt "Meine Zuschussanträge / Details".
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Ladestationen für Elektrofahrzeuge(PDF, 252 KB, barrierefrei) | 600 000 4939 |
| Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) | 600 000 0065 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 2 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten Ihre Bankverbindung ändern? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 4399 |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation innerhalb dieses Zeitraums veräußert wird.
Nicht öffentlich zugänglich heißt: Ihre Ladestationen stehen auf einem privaten Grundstück, das nur einem begrenzten Personenkreis (Beschäftigte) zugänglich ist, oder (bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen) der Zugriff auf die Ladestationen ist nur diesem begrenzten Personenkreis möglich, z. B. über ein Sicherungssystem (beispielsweise durch eine Schlüsselkarte oder einen NFC-Chip).
Öffentlich zugänglich ist dagegen eine Ladestation, z. B. auf einem Kundenparkplatz oder am Parkstreifen einer Straße, die von allen Besitzerinnen und Besitzern eines Elektrofahrzeugs genutzt werden kann.
Wird die Ladestation mit Strom aus einem Stromliefervertrag versorgt, ist dies durch den Stromliefervertrag nachzuweisen.
Wird die Ladestation aus eigenerzeugtem Strom (Photovoltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigenerklärung nachzuweisen. Darin erklären Sie formlos, dass die Stromversorgung mit eigenerzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien (Eigenversorgung, § 3 Nr. 19 im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017) erfolgt. Zusätzlich weisen Sie nach, dass über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort produziert und für das Laden der Elektrofahrzeuge verwendet wurde.
Ob die eigenerzeugte Menge Strom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladestation ausreicht, klären Sie mit Ihrem Installateur vor Ort. Hierbei können Sie auch überschüssig erzeugten Strom berücksichtigen, den Sie zwischenzeitlich in Ihrem eigenen Stromspeicher oder im Rahmen eines Cloud-Modells gespeichert haben. Reicht dieser nicht aus, ist zusätzlich ein Stromliefervertrag auf Basis von erneuerbaren Energien (100 %) abzuschließen.
Die Nachweisdokumente (z. B. der Stromliefervertrag) sind nur auf Verlangen durch die KfW einzureichen.
Spätestens wenn Sie die Rechnungen im Zuschussportal hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein. Der Stromvertrag auf Basis erneuerbarer Energien muss zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht begonnen haben.
Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation darf nur ein Fachunternehmen durchführen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung). D. h. nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.
Andere Unternehmen oder Privatpersonen können diese Tätigkeiten – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation – nicht ausführen.
Nebenarbeiten, wie z. B. Erdarbeiten, Aufhängen der Ladestation und Kabel verlegen darf Ihr Unternehmen selbst durchführen.
Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) darf Ihr Unternehmen nicht selbst durchführen. Dies muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung). Hierüber benötigen Sie als Nachweis eine Rechnung.
Sofern Ihr Fachunternehmen im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, kann Ihr Unternehmen die Arbeiten selbst durchführen.
Förderfähig sind in diesem Fall die Materialkosten einschließlich der Ladestation. Die Arbeitsleistung ist ebenfalls förderfähig, wenn Sie uns diese über geeignete Dokumente nachweisen.
Wenn Ihre gewünschte Ladestation nicht gelistet ist, wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Ladestation. Dieser stimmt mit der KfW ab, ob die Ladestation die technischen Mindestanforderungen erfüllt und in die Liste aufgenommen wird.
Eine nicht gelistete Ladestation kann trotzdem förderfähig sein, sofern sie die Anforderungen an eine Ladestation gemäß Merkblatt einhält.
Wichtig: Das Modell muss spätestens beim Hochladen der Rechnungen auf der Liste der förderfähigen Ladestationen vorhanden sein.
Die Liste ist nicht abschließend und wird immer wieder aktualisiert.
Ladestationen gelten als intelligent gesteuert, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energieversorgungssystem eingebunden sind. Die intelligente Steuerung kann entweder in der Ladestation selbst eingebettet sein oder durch eine separate Komponente umgesetzt werden, wie etwa mit einem Energiemanagementsystem.
Die intelligente Steuerung muss nicht direkt angewendet werden. Die Ladestation muss lediglich die Fähigkeit haben, mittels einer Schnittstelle intelligent gesteuert werden zu können. Ziel ist es, möglichst „intelligente“ Ladeinfrastruktur zu fördern, die auch zukünftig die Möglichkeit bietet, eine Steuerung zuzulassen.
Dies geschieht natürlich nur, wenn Sie dies mit Ihrem Stromnetzbetreiber auch vereinbart haben.
Nein, bitte laden Sie erst Ihre Rechnungen hoch, wenn Sie alle zu fördernden Wallboxen installiert haben.
Die Auszahlung für einen Zuschuss kann nur in einer Summe beantragt werden.
Sie können die Förderung nicht nachträglich aufstocken. Für zusätzliche Ladepunkte können Sie aber einen neuen Antrag stellen – vorausgesetzt, Sie haben mit der Umsetzung des Vorhabens (verbindliche Bestellung der Ladestation) noch nicht begonnen und es sind noch Fördermittel verfügbar. Für einen weiteren Antrag ist eine separate Rechnung auszustellen.
Die Durchführung der Maßnahme (Erwerb und Inbetriebnahme) muss innerhalb von 18 Monaten nach unserer Antragsbestätigung abgeschlossen sein.
Sollte Ihr gewünschtes Modell nicht lieferbar sein, prüfen Sie bitte, ob Sie auf ein lieferbares förderfähiges Modell ausweichen können, damit die oben genannte Frist eingehalten werden kann.
Laden Sie bitte kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist alle bereits vorliegenden Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch. Für noch fehlende Rechnungen übermitteln Sie uns bitte eine frei formulierte Erklärung, warum diese noch nicht vorliegen. Das ist die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten. Beachten Sie unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (18 Monate nach Antragsbestätigung). Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Rechnungen bzw. die oben beschriebene Erklärung im KfW-Zuschussportal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschussantrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.
Wichtig ist: Die Durchführung der Maßnahme (Erwerb und Inbetriebnahme) muss innerhalb von 18 Monaten nach Antragsbestätigung abgeschlossen sein.
Ja. Gemäß Merkblatt müssen Sie auch die Installation der Ladestationen/Wallboxen anhand einer Rechnung nachweisen.
Es ist nicht möglich, Ihr Benutzerkonto, mit der Sie sich als Privatperson registriert haben, auf ein Benutzerkonto für einen gewerblichen Portalnutzer zu ändern. Bitte registrieren sich mit einer neuen E-Mailadresse als Unternehmen.
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9005.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Welche Unterlagen für Sie relevant sind, finden Sie hier.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Nein, es ist nicht möglich, neue Dokumente für einen abgelehnten Antrag hochzuladen.
Nach einer Ablehnung können Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen. Dies hängt von den Gründen der Ablehnung ab.
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, ist eine nachträgliche Förderung des bisher nicht beantragten Kostenanteils nicht mehr möglich. Aufstockungen wegen Kostenerhöhungen sind nicht (mehr) zulässig. Eine erneute Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung realistisch miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Das Eingabefeld „Firmenname“ ist auf 60 Zeichen inklusive Leerzeichen begrenzt. Überschreiten Ihre Angaben die maximale Zeichenlänge, so kürzen Sie Ihre Eingaben bitte nachvollziehbar ab. Bitte vermeiden Sie dabei nur eine Abkürzung der Rechtsform.
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Den Auszahlungstermin finden Sie in Ihrer Auszahlungsbestätigung, die unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ abgelegt ist.
Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter „Meine Zuschussanträge“ die begründete Ablehnung.
Sie können Ihre Rechnung als PDF oder als JPG anlegen. Wenn eine Rechnung aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Sie können das Dokument abfotografieren und anschließend im JPG-Format hochladen.
Je nachdem, welche Software Sie verwenden, ist es in einigen Fällen auch möglich, das Dokument erneut abzuspeichern und dabei ein anderes PDF-Format zu wählen.
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
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