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Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die befristete Förderstufe Effizienzgebäude 55 (EG 55) innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Die Förderung sollte zum 30.06.2026 enden.
Wir freuen uns, dass die Förderung des EG 55 verlängert wurde und spätestens zum 31.12.2026 (Antragseingang bei der KfW) endet.
Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Wir fördern den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
Ein Gebäude gilt als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“, wenn es
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In allen Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
Bei der Förderstufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ fördern wir zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Wir fördern alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören
Abhängig von Ihrem Vorhaben stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung:
| Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|
| bis zu 5 Jahre | bis zu 1 Jahr | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 10 Jahre | bis zu 2 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 20 Jahre | bis zu 3 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 30 Jahre | bis zu 5 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
Wichtig: Ihren individuellen Zinssatz (Preisklasse) ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Eine Übersicht der Preisklassen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht.
| Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|
| bis zu 5 Jahre | bis zu 1 Jahr | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 10 Jahre | bis zu 2 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 20 Jahre | bis zu 3 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 30 Jahre | bis zu 5 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
Wichtig: Ihren individuellen Zinssatz (Preisklasse) ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Eine Übersicht der Preisklassen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht.
| Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|
| bis zu 5 Jahre | bis zu 1 Jahr | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 10 Jahre | bis zu 2 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 20 Jahre | bis zu 3 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 30 Jahre | bis zu 5 Jahre | ab -,-- % ( -,-- %) |
Wichtig: Ihren individuellen Zinssatz (Preisklasse) ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Eine Übersicht der Preisklassen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht.
Wie hoch Ihr maximaler Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
| Förderstufe | Max. Kredit je qm Nettogrundfläche | Max. Kredit je Vorhaben |
|---|---|---|
| Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude | 1.000 Euro | 5 Mio. Euro |
| Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzhaus 40) | 1.500 Euro | 7,5 Mio. Euro |
| Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzhaus 40) – mit QNG | 2.000 Euro | 10 Mio. Euro |
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Fachkräfte hinzu:
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
Expertinnen und Experten für Energieeffizienz und Beraterinnen und Berater für Nachhaltigkeit haben das notwendige Fachwissen für klimafreundliches Bauen. Sie sorgen für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude zu bauen – und dafür staatliche Fördermittel zu erhalten
Bitte achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag eine Schutzklausel für Sie enthalten ist. Damit haftet der Verkäufer dafür, dass die Immobilie die die Förderbedingungen erfüllt. Für diese Schutzklausel stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie erstellt hat.
Hinweis: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Bei der Förderstufe „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ beachten:
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Bei der Förderstufe „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ beachten:
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Selbstbestätigung zum frühestmöglichen Baubeginn (EH 55)(PDF, 864 KB, barrierefrei) | 600 000 5289 |
| Bestätigung zum Beginn der Bauarbeiten (EH 55)(PDF, 788 KB, barrierefrei) | 600 000 5292 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Liste der technischen FAQ – Effizienzgebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 137 KB, barrierefrei) | 600 000 5056 |
| Datenliste subventionserheblicher Tatsachen(PDF, 103 KB, barrierefrei) | 600 000 5061 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Wird ein Bestandsgebäude saniert und gleichzeitig mit einem Anbau > 50m2 erweitert, so können Sie die BEG-Förderung (263) und den Kredit „Klimafreundlicher Neubau“ (299) miteinander kombinieren. Es sind zwei Anträge mit zwei unterschiedlichen gewerblichen Bestätigungen zum Antrag (gBzA) zu stellen.
Ja, ein Wechsel zwischen den zwei Förderstufen „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“ und „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ ist grundsätzlich möglich.
Ein Wechsel in eine bessere Förderstufe ist durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Befinden Sie sich noch in der Bauplanung? Dann ist ein Wechsel in eine schlechtere Förderstufe durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit einer neuen gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Sollte es während der Bauphase passieren, dass die geplante Förderstufe nicht erreicht wird, kann der Energieeffizienz-Experte uns die Verschlechterung bei Erstellung der gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) mitteilen. In diesem Fall erfolgt in der bestehenden Zusage eine Anpassung des Verwendungszwecks und des Kreditbetrages.
Nein, ein nachträglicher Wechsel zur Förderstufe Effizienzgebäude 55 ist nicht möglich.
Wenn Sie auf eine bestehende Zusage in den Produkten
verzichten, dürfen Sie erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 6 Monaten einen neuen Antrag für die neue Förderstufe Effizienzgebäude 55 stellen.
Nein, anders als bei der bisherigen Förderung in diesem Produkt sind weder eine LCA noch eine Zertifizierung mit dem QNG erforderlich.
Die verkehrsmäßige Erschließung (z.B. der Anschluss an das öffentliche Straßennetz oder an die Kanalisation) ist nicht förderfähig.
Die Kosten für die technische Erschließung des Grundstücks sind förderfähig. Darunter fallen beispielsweise die Anschlüsse an die Versorgungsnetze.
Ja, die Baukosten für eine Tiefgarage können mitfinanziert werden. Die Fläche der Tiefgarage erhöht jedoch nicht den Förderhöchstbetrag.
Unternehmen können Bauleistungen selbst erbringen und diese bei den förderfähigen Kosten berücksichtigen, wenn die Kosten im Unternehmen als „aktivierte Eigenleistung“ verbucht werden.
Die private Arbeitsleistung ist nicht förderfähig. Werden Eigenleistungen erbracht, können die durch die Rechnung belegten Materialkosten gefördert werden. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt im Rahmen der gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) die fachgerechte Durchführung und die Materialkosten.
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