Zuschuss Nr.522Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraus­setzungen für die Förderung erfüllen.

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Heizungs­förderung für Unternehmen – Nicht­wohngebäude“ (522) zum 21.07.2026 an.

Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.

Liegt Ihnen bereits eine „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungs­phase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.

Die Erstellung neuer gBzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungs­phase bis zum Start der neuen Förder­bedingungen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte gBzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.
  • Werden bereits bestehende gBzA in der Umstellungs­phase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden.

Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förder­bedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.

Antrag stellen

Ihren Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“.

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Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, relevante Dokumente und häufige Fragen zum Kunden­portal finden Sie auf unserer Infoseite.

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