Kredit Nr.299Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektiver Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
  • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Einführung einer neuen befristeten Förder­stufe „Effizienz­gebäude 55“

  • Ab dem 16. Dezember 2025 können Sie die neue Förder­stufe „Effizienz­gebäude 55 – Nicht­wohn­gebäude“ beantragen.
  • Das Ziel der neuen Förder­stufe ist es, den Neubau und Erst­kauf klima­freundlicher Nicht­wohn­gebäude in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bau­vorhaben voranzubringen und den Einsatz erneuerbaren Energien zu erhöhen.
  • Details sowie Voraussetzungen zur neuen Förderung finden Sie bereits jetzt unter Was fördern wir?

Möchten Sie auf dem Laufenden bleiben? Dann informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.