Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Gebäude energieeffizient sanieren
Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.
Alternativ können Sie Ihr Vorhaben auch mit dem Kredit für Nichtwohngebäude (263) finanzieren.
Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun Verträge für die Baumaßnahmen abschließen und mit den Arbeiten starten oder die Immobilie kaufen.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD).
Wenn Sie Ihre Identität als Vertretungsberechtigter nachgewiesen haben, können Sie die eindeutige Identifikationsnummer der gBnD (gBnD-ID) im KfW-Zuschussportal übermitteln.
Erledigt? Dann erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Unternehmenskonto ausgezahlt.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt "Meine Zuschussanträge / Details".
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zur Antragstellung(PDF, 305 KB, barrierefrei) | 600 000 4861 |
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 845 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Effizienzgebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
| Nachweis der Betroffenheit vom Hochwasser 2021(PDF, 156 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4944 |
| Änderung der Bankverbindung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 2420 |
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der gewerblichen Bestätigung nach Durchführung bei der KfW eine Rückmeldung per E-Mail.
Wir fördern Sie auch, wenn Sie vom Hochwasser 2021 betroffen sind. Hierfür wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Nach der Registrierung im Zuschussportal prüfen wir, ob wir Sie unter Ihrer angegebenen E-Mail Adresse erreichen. Dafür schicken wir Ihnen eine E-Mail. Durch einmaliges Anklicken des Links in dieser E-Mail wird Ihr Konto aktiviert. Der Link wird danach ungültig.
Möchten Sie sich im Zuschussportal anmelden, folgen Sie bitte diesem Link. Falls Sie sich nicht einloggen können rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9001.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Welche Unterlagen für Sie relevant sind, finden Sie hier.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Produktes Nichtwohngebäude – Zuschuss (463) erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, ist eine nachträgliche Förderung des bisher nicht beantragten Kostenanteils nicht mehr möglich. Aufstockungen wegen Kostenerhöhungen sind nicht (mehr) zulässig. Eine erneute Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung realistisch miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Erhalten Sie bei der Eingabe der gBnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) die Fehlermeldung „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten“, dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:
Sollten Punkt 2 oder 3 zutreffen, bitten Sie Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten Ihnen eine neue gewerbliche Bestätigung nach Durchführung zu erstellen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBfnkN
Link kopieren Link kopiert