Zwei Frauen stehen mit Bauplänen und Laptop in einem industriellen Gebäude

    So profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Sie möchten Ihre Energie­kosten dauer­haft senken und Ihre Gewerbe­immobilie energie­effizient sanieren? Dann können Sie finanzielle Unter­stützung aus der “Bundes­förderung für effiziente Gebäude“ bekommen.

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Gebäude mindestens fünf Jahre zurück­liegt. Aber auch der Erst­erwerb von frisch sanierten Gewerbe­gebäuden wird gefördert, wenn mit der Sanierung eine Effizienz­gebäude-Stufe erreicht wurde.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    Kredit Sanierung Nichtwohngebäude (263)

    Förderkredit für die Sanierung von bestehenden Gewerbe­gebäuden zu Effizienz­gebäuden, den Erst­erwerb von frisch sanierten Effizienz­gebäuden.

    • Darlehenssumme:
      • bis zu 10 Mio. Euro pro Vorhaben für Kauf oder Komplett­sanierung zum Effizienz­gebäude
    • Tilgungszuschuss:
      • bis zu 3,5 Mio. Euro für Kauf oder Komplett­sanierung zum Effizienz­gebäude
    • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre
    • bis zu 5 tilgungs­freie Anlauf­jahre
    • zusätzliche Förderung für Bau­begleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung möglich

    Ein Zuschuss für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

    Ergänzende Förderungen ohne gesonderten Antrag möglich

    Ergänzend zum Kredit oder Zuschuss können Sie zusätzliche Förderungen direkt mit beantragen. Möglich sind:

    • Eine Förderung für eine Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz. Die Einbindung solcher Sach­verständigen ist für die Inanspruch­nahme der Förderung ohnehin ver­pflichtend, aber sie lohnt sich auch: Die Expertinnen und Experten planen die Sanierung und über­wachen die Umsetzung der Arbeiten. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, das Sie sich wünschen.
    • Eine Förderung für eine Nachhaltigkeits­zertifizierung, wenn Sie mit Ihrer Sanierung eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Eine Immobilie erreicht die sogenannte „Effizienz­gebäude NH“-Klasse, wenn sie allgemeine und besondere Anforderungen an die ökologische, sozio­kulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bau­prozesse erfüllt.
    Grafik: Grüner Kreis mit weißem Haken

    Bis zu 3,5 Mio. Euro sparen

    Erreichen Sie mit Ihrer Sanierung eine Effizienzgebäude-Stufe, so können Sie bis zu 3,5 Mio. Euro in Form eines Tilgungs­zuschusses, der mit der Restschuld Ihres Darlehens verrechnet wird, sparen.

    Grafik: Grüner Kreis mit weißem Haken

    Zusätzliche Förderungen möglich

    Auch die Kosten für eine Bau­begleitung durch einen Sach­verständigen oder für eine Nachhaltigkeits­zertifizierung werden gefördert.

    Grafik: Grüner Kreis mit weißem Haken

    Einfacher Antrag

    Den Förderkredit (263) inklusive aller zusätzlichen Förderungen (z. B. für eine Bau­begleitung oder Nachhaltigkeits­zertifizierung) erhalten Sie mit nur einem Antrag.

      FAQs

      Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf der Web­seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

      Zu den FAQs

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