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Baukindergeld: So funktioniert´s im KfW-Zuschussportal
Im KfW-Zuschussportal beantragen Sie das Baukindergeld einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten können.
Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissenswerte zum Baukindergeld auf unserer Produktseite.
In 3 Schritten zum Baukindergeld
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass Ihre Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag, die Erteilung der Baugenehmigung oder der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen müssen.
Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Hierfür haben Sie maximal sechs Monate Zeit.
Bitte beachten Sie: Die Nachfrage für das Baukindergeld ist nach wie vor hoch. Daher werden die Fördermittel voraussichtlich noch vor dem Jahresende ausgeschöpft sein. Aus diesem Grund empfehlen wir eine zeitnahe Antragstellung, wenn Sie bereits in Ihr neues Zuhause eingezogen sind und alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Wichtig: Während Sie die anderen Förderprodukte vor Vorhabensbeginn beantragen müssen, stellen Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld erst nachdem Sie Ihr Vorhaben abgeschlossen haben und eingezogen sind.
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto im Zuschussportal haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Ansonsten können sie ihr Benutzerkonto auch für den neuen Zuschuss nutzen und direkt den Antrag stellen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken Sie auf „Registrierung für Neukunden“. Jetzt können Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren. Wenn Sie alles ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link. Der Bestätigungslink ist 7 Tage gültig. Danach können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Wichtig:
- Geben Sie Ihre Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Sonst können wir später Ihre Identität nicht eindeutig feststellen – und Ihnen den Zuschuss nicht auszahlen.
- Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen. Die Adresse wird als Benutzername hinterlegt und kann später nicht mehr geändert werden.
Klicken Sie nun im KfW-Zuschussportal auf „Zuschuss jetzt beantragen“.
Wählen Sie den Zuschuss Baukindergeld aus und machen Sie die erforderlichen Angaben. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert. Sofern Sie die notwendigen Nachweise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss 10 Jahre lang ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
Die Antragsbestätigung und weitere Dokumente finden Sie im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ oben links in der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser Dokumente.
Wichtig:
- Die angegebene Referenznummer benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben.
- Ihre Antragsbestätigung ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Details dazu finden Sie in Schritt 3.
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie eindeutig zu identifizieren. Das kann schnell und einfach über eine Video-Identifizierung (empfohlen) oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post AG erfolgen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie die Identifizierung. Wählen Sie das für Sie bevorzugte Verfahren aus und folgen den weiteren Anweisungen.
Online per Video-Identifizierung
Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
In Ihrer Postfiliale per Postident
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist ausgeschlossen.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal. Bei erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise zahlen wir Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Fehlt Ihnen noch ein Nachweis? Dann laden Sie unbedingt innerhalb der Frist im Zuschussportal eine frei formulierte Erklärung hoch, warum dieser noch nicht vorliegt.
Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen:
- Bei einer Antragstellung im Jahr 2020 benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2017 und 2018. Haben Sie Ihren Antrag 2021 gestellt, dann benötigen Sie die Bescheide von 2018 und 2019.
- Falls Sie Ihre Einkommensteuerbescheide noch nicht haben, geben Sie Ihre Steuererklärung(en) so schnell wie möglich bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab, da die Bearbeitung zeitlichen Vorlauf benötigt.
- Die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Beleg nicht aus.
- Laden Sie bitte zusätzlich die Einkommensteuerbescheide Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft hoch, wenn sie oder er im selben Haushalt lebt.
- Bitte beachten Sie auch alle weiteren Hinweise zu den Einkommensteuerbescheiden oder schauen Sie in das Video zum Einkommensteuerbescheid rein.
- Um nachzuweisen, dass Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eingezogen sind, laden Sie bitte die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde hoch.
- Aus der Meldebestätigung muss hervorgehen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung der Hauptwohnsitz ist – und zwar für den Antragsteller und die im Antrag angegebenen Kinder sowie für den Ehe- oder Lebenspartner oder den Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
- Ihr Kind wurde nach der Ausstellung der Meldebestätigung und vor Antragstellung geboren? Dann laden Sie bitte eine Geburtsurkunde hoch.
- Bitte beachten Sie auch alle weiteren Hinweise zur Meldebestätigung oder schauen Sie in das Video zur Meldebestätigung rein.
- Bitte laden Sie alle Seiten Ihres aktuellen Grundbuchauszugs hoch, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind.
- Die Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichts ist kein Grundbuchauszug und reicht nicht aus.
- Bitte beachten Sie auch alle weiteren Hinweise zum Grundbuchauszug oder schauen Sie in das Video zum Grundbuchauszug rein.
- Als Nachweis, dass Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet haben beziehungsweise Ihnen im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde, benötigen Sie den Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung.
- Für nicht genehmigungspflichtige Neubauvorhaben gilt Folgendes: Liegen Ihnen keine Dokumente der Baubehörde mit einer Bestätigung vor, dass mit dem Bauvorhaben frühestens im genannten Zeitraum begonnen werden durfte, laden Sie bitte eine Selbsterklärung (PDF, 536 KB, nicht barrierefrei) hoch.
- Bitte beachten Sie auch alle weiteren Hinweise zum notariellen Kaufvertrag und der Baugenehmigung.
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten
Aktuell werden die eingereichten Nachweise innerhalb von 6 bis 8 Wochen bearbeitet. Auf Grund der hohen Antragszahlen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
So funktioniert's reibungslos
- Um Schwierigkeiten beim Hochladen der Dokumente zu vermeiden, scannen Sie Ihre Nachweise am besten mit einem Scanner oder über Ihr Smartphone bzw. Tablet mit Hilfe einer Scan-App. Speichern Sie die Dateien bitte als PDF.
- Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Nachweise mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei).
- Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.
- Wie Sie Ihre Nachweise hochladen, haben wir Ihnen in einer kleinen Anleitung (PDF, 434 KB, nicht barrierefrei) zusammengefasst. Oder schauen Sie in das Video zur Einreichung von Nachweisen rein.
Anleitungen im Video
Nutzungsbedingungen des KfW-Zuschussportals (PDF, 169 KB, nicht barrierefrei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beantragung und Vergabe von Zuschussprodukten der KfW (PDF, 149 KB, nicht barrierefrei)
Fragen zur Registrierung und zum Antrag
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9006.
Bitte registrieren Sie sich erneut mit Ihren Daten.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Bitte senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag über das Kontaktformular zu. Der Auftrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum
- Die Zuschuss-Referenznummer (sofern vorhanden)
- Ihre neue E-Mail-Adresse
- Die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im KfW-Zuschussportal registriert haben
Fragen zur Auszahlung
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Den Auszahlungstermin finden Sie in Ihrer Auszahlungsbestätigung, die unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ abgelegt ist. Darin informieren wir Sie auch über den ersten Auszahlungstermin.
Ihre jährlichen Auszahlungen überweisen wir jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die erste Auszahlung.
Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter „Meine Zuschussanträge“ die begründete Ablehnung.
Sie können Ihre Nachweise als PDF oder als JPG anlegen. Wenn ein Nachweisdokument aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie dieses bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Wenn Sie ausziehen, vermieten oder verkaufen, erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr – und erfüllen damit nicht mehr die Voraussetzungen für die weiteren Auszahlungen. Dann sind Sie verpflichtet, uns umgehend schriftlich zu informieren.
Per Post | Per E-Mail |
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KfW Niederlassung Bonn Baukindergeld Bestand 53170 Bonn |
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie unser Formular Mitteilung einer neuen Bankverbindung (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei) digital aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers.
- Scannen Sie das Formular ein. Alternativ können Sie es auch abfotografieren.
- Bitte füllen Sie zusätzlich das Online-Formular Unterlagen-Upload für KfW-Zuschüsse aus und laden Sie darin das PDF-Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ hoch.
Fragen zum Baukindergeld
Alle Infos rund um den Zuschuss Baukindergeld (424) und zur Förderfähigkeit finden Sie hier:
Kontakt
Unser Chatbot zum Baukindergeld beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr.
Entscheidend ist der Tag, der in Ihrer Meldebestätigung als Einzugsdatum steht.