Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten verwalten, sich identifizieren, die Nachweise hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dafür stellte der Bund Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. Euro bereit. Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.
Bitte beachten Sie: Ab dem Jahr 2023 stehen keine Fördermittel für das Baukindergeld mehr zur Verfügung.
Laufende Anträge sind nicht betroffen:
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie eindeutig zu identifizieren. Das kann schnell und einfach über eine Video-Identifizierung (empfohlen) oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post AG erfolgen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie die Identifizierung. Wählen Sie das für Sie bevorzugte Verfahren aus und folgen den weiteren Anweisungen.
Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist ausgeschlossen.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal. Bei erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise zahlen wir Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Fehlt Ihnen noch ein Nachweis? Dann laden Sie unbedingt innerhalb der Frist im Zuschussportal eine frei formulierte Erklärung hoch, warum dieser noch nicht vorliegt.
Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen:
Aktuell werden die eingereichten Nachweise innerhalb von 6 bis 8 Wochen bearbeitet. Auf Grund der hohen Antragszahlen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Nutzungsbedingungen des KfW-Zuschussportals (PDF, 169 KB, nicht barrierefrei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beantragung und Vergabe von Zuschussprodukten der KfW (PDF, 149 KB, nicht barrierefrei)
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9002.
Bitte senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag über das Kontaktformular zu. Der Auftrag sollte folgende Punkte enthalten:
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Nein, es ist nicht möglich, neue Dokumente für einen abgelehnten Antrag hochzuladen.
Nach einer Ablehnung können Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen. Dies hängt von den Gründen der Ablehnung ab.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn Sie ausziehen, vermieten oder verkaufen, erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr – und erfüllen damit nicht mehr die Voraussetzungen für die weiteren Auszahlungen. Dann sind Sie verpflichtet, uns umgehend schriftlich zu informieren.
Per Post | Per E-Mail |
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KfW Niederlassung Bonn Baukindergeld Bestand 53170 Bonn |
Sie können Ihre Nachweise als PDF oder als JPG anlegen. Wenn ein Nachweisdokument aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie dieses bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Den Auszahlungstermin finden Sie in Ihrer Auszahlungsbestätigung, die unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ abgelegt ist. Darin informieren wir Sie auch über den ersten Auszahlungstermin.
Ihre jährlichen Auszahlungen überweisen wir jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die erste Auszahlung.
Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter „Meine Zuschussanträge“ die begründete Ablehnung.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Alle Infos rund um den Zuschuss Baukindergeld (424) und zur Förderfähigkeit finden Sie hier:
Unser Chatbot zum Baukindergeld beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr.