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Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen in den Produkten der BEG zum 21.07.2026 an:
Hinweis: Alle Angaben sind vorbehaltlich der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die Richtlinie.
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
Der Förderhöchstbetrag beträgt
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 21.07.2026.
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
Für die Sanierung von Wohngebäuden steigt der Förderhöchstbetrag: Pro Wohneinheit gewährt die KfW einen aus Mitteln des Bundes verbilligten Förderkredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro.
Ab dem 21.07.2026 fördern wir nur noch die folgenden Effizienzhaus-Stufen:
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
Der Förderhöchstbetrag beträgt:
Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.8. eines jeden Jahres um
Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.
Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 21.07.2026.
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag weiterhin max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Ab dem 21.07.2026 fördern wir nur noch die folgenden Effizienzgebäude-Stufen: