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Massstab für Energieeffizienz
Die Effizienzhaus-Stufen für bestehende Wohngebäude
Für die Energieeffizienz von Gebäuden gibt es einen Maßstab: die Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner diese sind, umso weniger Energie wird im Gebäude verbraucht. Und das lohnt sich mehrfach: Als Eigentümer und Betreiber sparen Sie Heizkosten, schonen die Umwelt und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Deshalb werden sie mit Förderkrediten und Zuschüssen staatlich gefördert. Für energiesparende Gebäude gibt es dabei einen Orientierungsmaßstab, die Effizienzhausstufen. Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht Ihre Immobilie und umso höher ist der Wert des Gebäudes. Danach richtet sich auch die Höhe Ihrer Förderung.
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.
Die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und 100
Die Werte 40 bis 100 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Effizienzhaus-Stufen und Förderung im Überblick
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Maximale Kredit- oder Zuschusshöhe je Wohneinheit |
---|---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 40 % | 55 % | 120.000 Euro mit 45 % Tilgungszuschuss oder 54.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % | 55 % | 150.000 Euro mit 50 % Tilgungszuschuss oder 75.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizizenzhaus 55 | 55 % | 70 % | 120.000 Euro mit 40 % Tilgungszuschuss oder 48.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 55 % | 70 % | 150.000 Euro mit 45 % Tilgungszuschuss oder 67.500 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 70 | 70 % | 85 % | 120.000 Euro mit 35 % Tilgungszuschuss oder 42.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 70 % | 85 % | 150.000 Euro mit 40 % Tilgungszuschuss oder 60.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 85 | 85 % | 100 % | 120.000 Euro mit 30 % Tilgungszuschuss oder 36.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 85 % | 100 % | 150.000 Euro mit 35 % Tilgungszuschuss oder 52.500 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 100 | 100 % | 115 % | 120.000 Euro mit 27,5 % Tilgungszuschuss oder 33.000 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 100 % | 115 % | 150.000 Euro mit 32,5 % Tilgungszuschuss oder 48.750 Euro Investitionszuschuss |
So wird das Gebäude ein Effizienzhaus
Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen für Energieeffizienz, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung.
- Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über die Gebäudehülle verteilt sein, damit keine Heizwärme über Schwachstellen verloren geht.
- Bei der Anlagentechnik müssen Sie erneuerbare Energien einsetzen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage.
- Mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nutzen Sie die warme Abluft und gewinnen daraus neue Heizwärme.
Aber: Jedes Haus ist anders. Gleiche Maßnahmen können an verschiedenen Gebäuden zu unterschiedlichen Effizienzhaus-Standards führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.
Energetische Sanierung bei Baudenkmalen
Möchten Sie ein denkmalgeschütztes Wohngebäude sanieren? Historische Gebäude für Ihre Stadt erhalten und das Straßenbild aufwerten? Auch hier können Sie durch die Sanierung Energie und Heizkosten sparen.
Auflagen des Denkmalschutzes erfordern natürlich ein behutsames Vorgehen. Deshalb gelten vereinfachte Förderbedingungen für Baudenkmale und Wohngebäude, die als „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" eingestuft sind. Neben einer energetischen Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie auch Einzelmaßnahmen durchführen, zum Beispiel die Fenster austauschen.
Dabei unterstützt Sie eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz mit besonderer Qualifikation für Denkmalschutz. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Dort können Sie in der Suchfunktion die Option Effizienzhaus Denkmal auswählen.
Förderung eines Effizienzhauses: Nur mit Experten für Energieeffizienz
Energetische Baumaßnahmen sind komplex. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu, um die Qualität aller Maßnahmen zu sichern. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Fördermittel beantragen möchten. Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ geführt sind (bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz: „Wohngebäude Denkmal“).
Zur Energieeffizienz-Expertenliste
Möchten Sie Ihr Haus Schritt für Schritt sanieren? Gemeinsam mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen und die einzelnen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen. Für jede Maßnahme, die Sie im Rahmen Ihres individuellen Sanierungsfahrplans umsetzen – sowie für die letzte Maßnahme beim Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe – erhalten Sie jeweils eine höhere Förderung.
Hier geht es zum passenden Förderprodukt:
-
Wohngebäude – Kredit
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung, Neubau und Kauf
- Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
- Weniger zurückzahlen: zwischen 12,5 % und 50 % Tilgungszuschuss
-
Wohngebäude – Zuschuss
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
- Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
-
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle
Der Zuschuss für innovative Energiegewinnung
- Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle
- Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude
-
Erneuerbare Energien – Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme
- Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
-
Erneuerbare Energien – Premium
Der Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Wärme
- Kredit mit Tilgungszuschuss: bis zu 50 % weniger zurückzahlen
- Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
- Besonders hohe Förderung für den Austausch alter Heizungsanlagen
Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie Sie durchschnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung verbrauchen. Er berücksichtigt nicht nur, was im Haus benötigt wird, sondern den gesamten Energieaufwand auch für vorgelagerte Prozesse, um z. B. Strom, Gas oder Fernwärme ans Gebäude anzuliefern.
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht. Eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster ermöglichen niedrigste Werte und geringe Wärmeverluste.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.