Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.

Massstab für Energieeffizienz

Die Effizienzhaus-Stufen für bestehende Wohngebäude

Für die Energie­effizienz von Gebäuden gibt es einen Maßstab: die Effizienz­haus-Stufen. Je kleiner diese sind, umso weniger Energie wird im Gebäude verbraucht. Und das lohnt sich mehr­fach: Als Eigen­tümer und Betreiber sparen Sie Heiz­kosten, schonen die Umwelt und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestand­teil der Energie­wende. Deshalb werden sie mit Förder­krediten und Zuschüssen staatlich gefördert. Für energiesparende Gebäude gibt es dabei einen Orientierungsmaßstab, die Effizienzhausstufen. Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht Ihre Immobilie und umso höher ist der Wert des Gebäudes. Danach richtet sich auch die Höhe Ihrer Förderung.

Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergie­bedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärme­dämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primär­energie­bedarf und Trans­missions­wärme­verlust angegeben.

Die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85

Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energie­effizienz an. Die Werte 40 bis 85 definieren die unterschiedlichen Effizienz­haus-Stufen. Je kleiner die Kenn­zahl ist, desto geringer ist der Energie­bedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenz­gebäude, das den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) entspricht.

Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenz­gebäude des GEG benötigt das Effizienz­haus 55 nur 55 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 70 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 30 % besser.

Effizienzhaus-Stufen und Förderung im Überblick

Wenn Sie ein Wohn­gebäude zum Effizienz­haus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausge­zahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.

EffizienzhausPrimär­energie­bedarfTransmissions­wärme­verlustMaximale Kredit- oder Zuschuss­höhe je Wohneinheit
Effizienzhaus 4040 %55 %120.000 Euro mit 20 % Tilgungs­zuschuss
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse40 %55 %150.000 Euro mit 25 % Tilgungs­zuschuss
Effizizenzhaus 5555 %70 %120.000 Euro mit 15 % Tilgungs­zuschuss
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse55 %70 %150.000 Euro mit 20 % Tilgungs­zuschuss
Effizizenzhaus 7070 %85 %120.000 Euro mit 10 % Tilgungs­zuschuss
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse70 %85 %150.000 Euro mit 15 % Tilgungs­zuschuss
Effizienzhaus 8585 %100 %120.000 Euro mit 5 % Tilgungs­zuschuss
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse85 %100 %150.000 Euro mit 10 % Tilgungs­zuschuss

So wird das Gebäude zum Effizienzhaus

Die Effizienz­haus-Stufe ergibt sich immer aus der Kombi­nation verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen für Energie­effizienz, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung.

  • Die Wärme­dämmung sollte gleich­mäßig über die Gebäude­hülle verteilt sein, damit keine Heiz­wärme über Schwach­stellen verloren geht.
  • Bei der Anlagen­technik müssen Sie erneuer­bare Energien einsetzen, zum Beispiel mit einer Wärme­pumpe oder einer solar­thermi­schen Anlage.
  • Mit einer Lüftungs­anlage mit Wärme­rück­gewinnung nutzen Sie die warme Abluft und gewinnen daraus neue Heizwärme.

Aber: Jedes Haus ist anders. Gleiche Maß­nahmen können an verschie­denen Gebäuden zu unter­schied­lichen Effizienz­haus-Standards führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energe­tisches Gesamt­konzept erstellen zu lassen.

Energetische Sanierung bei Baudenkmalen

Möchten Sie ein denkmal­geschütztes Wohn­gebäude sanieren? Historische Gebäude für Ihre Stadt erhalten und das Straßen­bild aufwerten? Auch hier können Sie durch die Sanierung Energie und Heiz­kosten sparen.

Auflagen des Denkmal­schutzes erfordern natürlich ein behut­sames Vorgehen. Deshalb gelten verein­fachte Förder­bedingungen für Bau­denk­male und Wohngebäude, die als „sonstige besonders erhaltens­werte Bau­substanz" eingestuft sind. Neben einer energe­tischen Komplett­sanierung zum Effizienz­haus können Sie auch Einzel­maß­nahmen durch­führen, zum Beispiel die Fenster austauschen.

Dabei unterstützt Sie eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz mit besonderer Qualifi­kation für Denk­mal­schutz. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Dort können Sie in der Such­funktion die Option Effizienz­haus Denkmal auswählen.

Zur Energieeffizienz-Expertenliste

Förderung eines Effizienz­hauses: Nur mit Experten für Energie­effizienz

Energetische Baumaßnahmen sind komplex. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu, um die Qualität aller Maß­nahmen zu sichern. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Förder­mittel beantragen möchten. Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.

Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Kategorie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ geführt sind (bei Baudenk­malen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz: „Wohngebäude Denkmal“).

Zur Energieeffizienz-Expertenliste

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht es zum passenden Förderprodukt:

  • Wohngebäude – Kredit

    Kredit

    261

    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Erneuerbare Energien – Standard

    Kredit

    270

    Der Förderkredit für Strom und Wärme

    • für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
    • für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher