Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
- Versorgung und Entsorgung
- Verkehrsinfrastruktur
- Betriebsmittel
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Ausstattung
Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.
Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben.
Im Modul Energieversorgung werden seit dem 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen. Gefördert werden unter anderem:
- Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
- Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie
- Speicher
- Investitionen in die zugehörige Infrastruktur
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Reine Kapitalanlagen und reine (Eigen-)Kapitalausstattungen
- Leasingfinanzierungen
- Eigenleistungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, zum Beispiel käuflicher Erwerb zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
- Räume zur Glaubensausübung
- Investitionen von politischen Parteien
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiB3_2C
Link kopieren Link kopiert