Zinssätze und Laufzeiten
Tagesaktueller Zinssatz p. a. in Prozent: Sollzins, gültig bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages.
Die Spalten mit den Prozentangaben stellen die Laufzeitvarianten dar. Sie sind wie folgt zu verstehen: maximale Kreditlaufzeit, maximale Anzahl von Tilgungsfreijahren und maximale Zinsbindungsdauer. 20/3/10 bedeutet also: 20 Jahre maximale Kreditlaufzeit bei maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer maximal 10-jährigen Zinsbindung.
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht.
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet und zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres fällig.
Zinssätze gelten nur für den Abruf bereits zugesagter Kredite. Neuzusagen sind nicht mehr möglich.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Prolongation zu marktnahen Konditionen.
Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt Ihres Kreditabrufs. Für Abrufe, die bis 15 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zinssätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15 Uhr gelten die Zinssätze des nächsten Bankarbeitstages.
Sofern die Zinssätze für einen Bankarbeitstag in der obigen Tabelle nicht ausgewiesen werden, wird durch die KfW an diesem Tag auch kein Zinsangebot unterbreitet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die kostenfreie KfW-Hotline "Infrastruktur" unter der Nummer 0800 539 9008.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Tilgungsraten zuzüglich Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag.
- Sie können den Gesamtbetrag jederzeit außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme weisen Sie uns bitte den produktgemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 9 Monate nach Vollauszahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis bei der KfW ein.
Haben Sie das Gesamtvorhaben in mehreren Bauabschnitten durchgeführt und jeweils gesonderte Anträge gestellt, so legen Sie bitte für jeden Bauabschnitt einen separaten Nachweis vor. Nach Abschluss Ihres Gesamtbauvorhabens reichen Sie einen abschließenden Verwendungsnachweis ein.
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