Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller – in folgenden Bereichen:
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Kauf von Grundstücken, die mittelfristig nicht im kommunalen Eigentum verbleiben, sondern zügig weiterveräußert werden – zum Beispiel als Bauland an Privatpersonen
- Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen Kommunen, Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Im Einzelfall prüft die KfW dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Gebäudesektor (Kapitel 2.4).