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Neubau Nichtwohngebäude
Neue energieeffiziente Gebäude mit Fördermitteln finanzieren
Ob Verwaltungsgebäude, Betriebshof oder andere Funktionsgebäude: Solche Nichtwohngebäude sind meist Millionenprojekte für Städte und Gemeinden. Gut, dass Sie dafür staatliche Fördermittel bei der KfW beantragen können – und je weniger Energie Ihr Gebäude benötigt, umso höher ist die Förderung.
Investieren Sie in Infrastruktur und Klimaschutz
Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie verbessern die Infrastruktur in Ihrer Kommune, Sie senken spürbar Ihre Energiekosten und Sie entlasten dauerhaft unser Klima – denn je weniger Energie Sie verbrauchen, umso weniger Schadstoffe werden emittiert.
Weil Sie dadurch den Klimaschutz voranbringen, profitieren Sie von besonders hoher Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nichtwohngebäude in Eigenregie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertigstellung kaufen.
Beispiele für Nichtwohngebäude
- Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Rathaus
- Betriebsgebäude, zum Beispiel Bauhof
- Funktionsgebäude, zum Beispiel Kindertagesstätte und Turnhalle
Die Förderung für Ihr Projekt
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen), können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude energieeffizient gestalten und erneuerbare Energien einsetzen.
Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung: Sie verfügen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Der Zahlenwert gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse nur 40 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Der max. Kreditbetrag für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit. Davon erhalten Sie 12,5 %, also max. 18.750 Euro als Tilgungszuschuss.
Gut zu wissen: Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Wenn Sie diese Vorgabe erreichen, haben Sie die Wahl zwischen einem Förderkredit und einem Investitionszuschuss:
1. Kommunen – Kredit (264):
Sie erhalten bis zu 30 Mio. Euro als Förderkredit – mit bis zu 3,75 Mio. Euro als Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss wird Ihrem Kreditkonto nach Baufertigstellung gutgeschrieben. Das bedeutet: Sie zahlen weniger zurück und haben damit eine kürzere Kreditlaufzeit.
2. Kommunen – Zuschuss (464):
Sie erhalten bis zu 3,75 Mio. Euro als direkt ausgezahlten Investitionszuschuss. Weitere Kosten Ihres Vorhabens können Sie dann zum Beispiel mit einem Bankkredit oder aus Eigenmitteln finanzieren.
Die Höhe der Förderung ist bei beiden Förderformen tatsächlich gleich. Wie hoch sie genau ist, hängt ab von
- den förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens,
- der Gebäudefläche und
- der Effizienzgebäude-Stufe.
Baumaßnahmen für ein Effizienzgebäude
Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:
- Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Fenster und Türen)
- Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen
- erneuerbare Energien
Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.
Was genau wird gefördert
Ihre Förderung beim Bauen: Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungsleistungen, für die Baustelleneinrichtung oder für die Dach- und Fassadenbegrünung.
Außerdem fördern wir stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie Stromspeicher für die Eigenstromversorgung. Voraussetzung: Für diese Anlagen beziehen Sie keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen
Ihre Förderung beim Kauf: Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude kaufen, fördern wir den Kaufpreis des Gebäudes. Notariatsgebühren und andere Nebenkosten werden nicht gefördert.
Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grundstückskauf werden nicht mitgefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunen (208) beantragen.
Förderung für ein Effizienzgebäude: Nur mit Energieeffizienz-Experten
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Weitere Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Gebäude
Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamtsumme Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzelfall genau zu prüfen.
Als weitere Fördermittel kommen für Sie außerdem der Zuschuss für Brennstoffzellen und der Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen in Frage.
Hier geht es zum passenden Förderprodukt:
-
Kommunen – Kredit
Klimafreundlich bauen und sanieren
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
-
Kommunen – Zuschuss
Klimafreundlich bauen und sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 3,75 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Sanierungszuschuss bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Sie erhalten bis zu 30 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 6,75 Mio. Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Wir rechnen maximal 30 Mio. Euro als förderfähige Kosten an. Davon erhalten Sie 15 % bis 22,5 % als Tilgungszuschuss oder als Investitionszuschuss.
Zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.