Nahaufnahme von Kinderhänden, die ein Haus aus bunten Holzklötzen bauen

    Neubau Nichtwohngebäude

    Neue energieeffiziente Gebäude mit Fördermitteln finanzieren

    Ob Verwaltungsgebäude, Betriebshof oder andere Funktions­gebäude: Solche Nichtwohn­gebäude sind meist Millionen­projekte für Städte und Gemeinden. Gut, dass Sie dafür staatliche Förder­mittel bei der KfW beantragen können.

    Investieren Sie in Infrastruktur und Klima­schutz

    Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie ver­bessern die Infra­struktur in Ihrer Kommune, Sie senken spürbar Ihre Energie­kosten und Sie entlasten dauer­haft unser Klima – denn je weniger Energie Sie ver­brauchen, umso weniger Schad­stoffe werden emittiert.

    Weil Sie dadurch den Klima­schutz voran­bringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nicht­wohn­gebäude in Eigen­regie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertig­stellung kaufen.

    Beispiele für Nichtwohngebäude

    • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Rathaus
    • Betriebsgebäude, zum Beispiel Bauhof
    • Funktionsgebäude, zum Beispiel Kindertages­stätte , Turnhalle oder Schule

    Die Förderung für Ihr Projekt

    Bevor Sie mit Ihrem Bau­vorhaben starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unterzeichnen), können Sie den Zuschuss "Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)" beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude klima­freundlich gestalten.

    Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40 wenn Sie zusätzliche Anforde­rungen an die Nach­haltigkeit erfüllen. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienz­gebäude nur 40 % Primär­energie im Vergleich zu einem Referenz­gebäude benötigt. Als Vergleich dient ein Referenz­gebäude, das den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) entspricht.

    Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenz­gebäude des GEG benötigt das Effizienz­gebäude 40 nur 40 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 55 % des Referenz­gebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 45 % besser.

    Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie klimafreundlich Ihr Neubau ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes:

    • Bei der Förderstufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude betragen die förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro. Davon erhalten Sie 5 % als Zuschuss.
    • Bei der Förderstufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG betragen die förderfähigen Kosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro. Davon erhalten Sie 12,5 % als Zuschuss.

    Übrigens: Achten Sie darauf, dass im Kauf­vertrag für Ihre Immobilie die Effizienz­haus-Stufe aufgeführt ist.

    Baumaßnahmen für ein Effizienzgebäude

    Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

    • Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Fenster und Türen)
    • Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen
    • erneuerbare Energien

    Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

    Was genau wird gefördert?

    Ihre Förderung beim Bauen: Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungsleistungen, für die Baustelleneinrichtung oder für die Dach- und Fassadenbegrünung.

    Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:

    • die notwendige Fachplanung und Baube­gleitung durch eine die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
    • die Nachhaltigkeits­zertifizierung mit dem Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude

    Ihre Förderung beim Kauf: Wenn Sie ein neues Effizienz­gebäude kaufen, fördern wir den Kauf­preis des Gebäudes und die Nachhaltigkeitszertifizierung. Notariats­gebühren und andere Neben­kosten werden nicht gefördert.

    Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grund­stücks­kauf werden nicht mit­gefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunen (208) beantragen.

    Förderung für ein Effizienzgebäude: Nur mit Energieeffizienz-Experten

    Bei klimafreundlichen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Für die Förder­stufe QNG benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

    Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz zugelassen, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltig­keit finden Sie über die Internet­seite qng.info.

    Zur Energieeffizienz-Expertenliste

    Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

    Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

    Hier geht es zum passenden Förderprodukt: