Neubau Nichtwohngebäude
Ob Verwaltungsgebäude oder andere Funktionsgebäude: Solche Nichtwohngebäude sind meist Millionenprojekte für Städte und Gemeinden. Gut, dass Sie dafür staatliche Fördermittel bei der KfW beantragen können.
Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie verbessern die Infrastruktur in Ihrer Kommune, Sie senken spürbar Ihre Energiekosten und Sie entlasten dauerhaft unser Klima – denn je weniger Energie Sie verbrauchen, umso weniger Schadstoffe werden emittiert.
Weil Sie dadurch den Klimaschutz voranbringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nichtwohngebäude in Eigenregie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertigstellung kaufen.
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen), können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude energieeffizient gestalten und erneuerbare Energien einsetzen.
Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung: Sie verfügen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Der Zahlenwert gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse nur 40 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt 10 Mio. Euro je Vorhaben. Davon erhalten Sie mit einem Kredit 5 %, also maximal 500.000 Euro, als Tilgungszuschuss.
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, haben Sie die Wahl zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem Investitionszuschuss:
Sie erhalten bis zu 10 Mio. Euro als Förderkredit – mit günstigen Zinsen und bis zu 500.000 Euro als Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss wird Ihrem Kreditkonto nach Baufertigstellung gutgeschrieben. Das bedeutet: Sie zahlen weniger zurück und haben damit eine kürzere Kreditlaufzeit.
Sie erhalten bis zu 1,25 Mio. Euro als direkt ausgezahlten Investitionszuschuss. Weitere Kosten Ihres Vorhabens können Sie dann zum Beispiel mit einem Bankkredit oder aus Eigenmitteln finanzieren.
Die Höhe der Förderung ist bei beiden Förderformen tatsächlich gleich. Wie hoch sie genau ist, hängt ab von
Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:
Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.
Ihre Förderung beim Bauen: Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungsleistungen, für die Baustelleneinrichtung oder für die Dach- und Fassadenbegrünung.
Außerdem fördern wir stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie Stromspeicher für die Eigenstromversorgung. Voraussetzung: Für diese Anlagen beziehen Sie keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:
Ihre Förderung beim Kauf: Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude kaufen, fördern wir den Kaufpreis des Gebäudes. Notariatsgebühren und andere Nebenkosten werden nicht gefördert.
Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grundstückskauf werden nicht mitgefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunen (208) beantragen.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamtsumme Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzelfall genau zu prüfen.
Klimafreundlich bauen und sanieren
Klimafreundlich bauen und sanieren
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Sie erhalten bis zu 10 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 500.000 Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wir rechnen bis zu 10 Mio. Euro als förderfähige Kosten an. Davon erhalten Sie bis zu 1,25 Mio. Euro als Investitionszuschuss ausgezahlt.
Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht „förderfähig“. Beispiel: Wenn Sie ein neu gebautes Gebäude kaufen, sind die Grundstückskosten nicht förderfähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.