Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen gemäß der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
- Investitionsvorhaben, in deren Zusammenhang Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilfenrechts ausüben.
- Generell bestimmte Vorhaben, oder Vorhaben unter bestimmten Bedingungen, die Sie unserer Ausschlussliste entnehmen können.