Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen gemäß der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien(PDF, 394 KB, nicht barrierefrei), die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
- Investitionsvorhaben, in deren Zusammenhang Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilfenrechts ausüben.
- Generell bestimmte Vorhaben, oder Vorhaben unter bestimmten Bedingungen, die Sie unserer Ausschlussliste entnehmen können.