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Zuschuss

498, 499

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Mit Zuschuss energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 12,5 % Ihrer Kosten
  • für Wohn­gebäude und Nicht­wohn­gebäude
  • bei Neubau und Erstkauf

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Neue Förderung "Klimafreundlicher Neubau" ab sofort beantragbar

Ab sofort können Sie für den Bau und Kauf eines neuen Wohn- oder Nichtwohn­gebäudes einen Antrag auf die neue Förderung "Klima­freund­licher Neubau – Kommunen (498, 499)" stellen.
Aus technischen Gründen können die Zusagen jedoch erst ab dem 01.06.2023 erstellt werden. Ein Vorhaben­beginn vor Zusage des bei der KfW ein­gegan­genen Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechts­anspruch auf Förderung.

Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienz­hauses/Effizienz­gebäudes können Sie weiter­hin den Kredit (264) oder den Zuschuss (464) für Kommunen nutzen.

Experten beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden.

Experten in der Nähe finden

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.

0800 539 9008
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Ein Förderprogramm des

Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Förderwegweiser Energieeffizienz

Die Bundesregierung bietet weitere attraktive Förderungen im Bereich Energie­effizienz an.

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