Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro.
Der maximale Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäude liegt bei 4 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Effizienzgebäude | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro |
Effizienzgebäude 40 | 35 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 3,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 4 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 | 30 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 3 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 35 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 3,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 70 | 25 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 3 Mio. Euro |
Effizienzgebäude Denkmal | 20 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2 Mio. Euro |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2,5 Mio. Euro |
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Baubegleitung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Erneuerbare-Energien-Klasse
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn
- durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird bzw.
- mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.