Wir fördern die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.
Nichtwohngebäude
Wir fördern den Neubau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes als Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten).
Zusätzlich fördern wir
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzgebäude-Stufe anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Heizungsanlage erneuern und optimieren
- Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
- Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen technische Mindestanforderungen erfüllen. Genaue Angaben finden Sie im Merkblatt (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Ausnahme: Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten andere Regeln für die Kostenübernahme. - die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Wohngebäude
Wir fördern den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten).
Zusätzlich fördern wir
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Heizungsanlage erneuern und optimieren
- Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
- Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen technische Mindestanforderungen erfüllen. Genaue Angaben finden Sie im Merkblatt (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Ausnahme: Wenn Sie Ihre Heizungsanlage als Einzelmaßnahme erneuern oder optimieren wollen und dabei keinen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten dann andere Regeln für die Kostenübernahme. - die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Mit diesem KfW-Kredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie Nichtwohnfläche in Wohnfläche umwidmen.
Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
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Unbeheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit | Wie bei einem Neubau |
Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Beheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben