Kredit Nr.264Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Kredit

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohn­gebäude
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hochwasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanzregelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antragstellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer und bei bereits aus­geschöpftem Förder­höchst­betrag für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.

Der Nachweis der Betroffenheit ist durch die Kommune oder den Land­kreis zu erstellen. Antrag­stellende müssen diesen Nach­weis vor­halten und der KfW auf Ver­langen vorlegen. Ein Muster­dokument finden Sie hier.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Regelungen im Merkblatt behalten ihre Gültigkeit.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.