Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % |
Effizienzgebäude 70 | 10 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 5 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Erneuerbare-Energien-Klasse
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn
- durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird bzw.
- mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.