Zinssätze und Laufzeiten
Tagesaktueller Zinssatz p. a. in Prozent: Sollzins, gültig bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages:
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht.
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet und sind zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres fällig. Wünschen Sie einen späteren Auszahlungstermin als 2 Bankarbeitstage nach Eingang des Abrufs, gilt der Zinssatz Ihres angegebenen Auszahlungstages.
Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt Ihres Kreditabrufs. Für Abrufe, die bis 15 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zinssätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15 Uhr gelten die Zinssätze des nächsten Bankarbeitstages.
Kredithöhe und Auszahlung
- Kredit ohne Höchstbetrag
- Bis zu 100 % Finanzierung Ihrer förderfähigen Kosten
- Auszahlung zu 100 %
- Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage – Verlängerung im Einzelfall nach Vereinbarung möglich
- Aufstockung möglich, solange Ihr Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert und der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Tilgungsraten zuzüglich Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag.
- Sie können den Gesamtbetrag jederzeit außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme weisen Sie uns bitte den produktgemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis bei der KfW ein.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie: Der Endbetrag aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen.