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Kredit

202

IKU – Energetische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung

Investieren Sie in Energie­effizienz, Klimaschutz und Klima­anpassung im Quartier

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Kredit können Sie nicht mehr beantragen
Rotes Ausrufezeichen

Keine Fortführung der Förderung

Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm "Energetische Stadt­sanierung" im Bundes­haushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können in den Programmen 201, 202 und 432 keine Anträge gestellt werden.
Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.

Für die Finanzierung energetischer Maßnahmen stehen Kommunen und kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden KfW-Programme im Bereich Klima und Umwelt sowie die Kredit­programme IKK bzw. IKU zur Verfügung.